ANONYME GOLDKÄUFER IN SORGE

Goldmünzen werden häufig anonym gekauft und in Bankschließfächern aufbewahrt. Nicht selten fehlt ein Herkunftsnachweis.(KI-Bild)

Gold ist ein beliebtes Mittel für die langfristige Werterhaltung. In den letzten Jahren konnten sich die Besitzer des Edelmetalls sogar über ungeahnte Steigerungen freuen. Die zunehmenden Unsicherheiten wirken sich deutlich auf den Preis aus. Doch nun geht die Furcht vor hinterhältigen Enteignungen um. Denkt sich die Politik Möglichkeiten aus, die Ersparnisse und Sachwerte der Menschen abzuschöpfen? Werden die ersten Vorbereitungen unauffällig in Gesetze zur Bekämpfung der Kriminalität eingearbeitet?

Wegen der ausufernden Staatsschulden einerseits, und wachsender Guthaben andererseits, sieht sich insbesondere die Mittelschicht der Gefahr ausgesetzt, auf eine verschlagene Art oder Weise erleichtert zu werden. Befeuert wird die Angst auch von der Überzeugung, dass bei nicht finanzierbaren Schulden immer jemandes Sachwerte entzogen werden. Mit der Rückverteilung wäre das Missverhältnis dann wieder kleiner — allerdings zu Lasten der arbeitenden Mittelschicht. Denn die sogenannten Superreichen seien längst außer Reichweite.

In Deutschland wird das meiste Gold von Privatpersonen gekauft, und zwar in Form von physischem Gold wie Barren und Münzen. Der private Goldbesitz in Deutschland ist mit über 9000 Tonnen sogar fast dreimal so hoch wie die staatlichen Goldreserven der Bundesbank, die bei rund 3370 Tonnen liegen. Zumeist werden Edelmetallhändler, Banken und Sparkassen sowie spezialisierte Goldhändler aufgesucht. Diese Geschäfte betreffen häufig kleinere Einheiten wie Unzen. Der Kauf erfolgt in der Regel anonym bis zu einer gesetzlich festgelegten Bargeldgrenze, darüber hinaus mit Identitätsnachweis. Verwahrt werden die Edelmetalle gern in Bankschließfächern.

Tatsächlich kann Gold, das anonym erworben wurde, unter bestimmten Umständen ein Vermögen unklarer Herkunft darstellen. Dies hängt von den geltenden gesetzlichen Regelungen und der Nachweispflicht ab. In Deutschland ist der Kauf von Gold bis zu einem Betrag von 1999,99 Euro anonym möglich. Bei höheren Beträgen müssen Händler persönliche Daten erfassen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Beim Verkauf von Gold können Banken und Edelmetallhändler zudem einen Herkunftsnachweis verlangen. Fehlt dieser, kann es zu Problemen kommen, insbesondere beim Verdacht auf Geldwäsche oder der Steuerhinterziehung.

Laut Paragraf 76a ​​Absatz 4 des Strafgesetzbuches dürfen Vermögenswerte, deren Herkunft nicht nachgewiesen werden kann, eingezogen werden. Beim Erwerb und Verkauf von Gold ist es deshalb wichtig, die gesetzlichen Anforderungen zu beachten, da fehlende Nachweise strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

Im neuen Koalitionsvertrag der geplanten Bundesregierung aus Union und SPD ist eine vollständige Beweislastumkehr bei Vermögen unklarer Herkunft vereinbart. Liegt ein begründeter Verdacht vor, dass Vermögenswerte wie Geld, Immobilien oder Wertgegenstände aus kriminellen Geschäften stammen, muss die betroffene Person künftig nachweisen, diese legal erwirtschaftet zu haben. In den Fokus sollen dabei auch kleinere Fälle genommen werden, bei denen die Luxusgüter nicht mit den wirtschaftlichen Verhältnissen der Person übereinstimmen. Damit werden bereits bestehende Regelungen zur Vermögensabschöpfung verschärft. Auch wenn keine konkrete Straftat nachgewiesen werden kann, würde die Vermutung einer illegalen Herkunft des Vermögens für eine Einziehung ausreichen.

Juristen sehen mögliche Konflikte mit dem Grundgesetz, da die Beweislastumkehr die Rechte der Betroffenen stark einschränken könnte. Praktische Probleme könnten auftreten, wenn Personen über Jahre hinweg Vermögen außerhalb des Bankensystems angesammelt haben und die Nachweise nicht mehr vorlegen können, weil sie zum Beispiel durch einen Brand oder Wasserschaden zerstört wurden oder aus anderen Gründen nicht mehr auffindbar sind.

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