KOALITIONSVERTRAG UND WAHL DES BUNDESKANZLERS

Der 143 Seiten umfassende Koalitionsvertrag, auf den sich Union und SPD geeinigt hatten, wurde am 9. April 2025 vorgestellt. Parteiintern ist noch eine Zustimmung notwendig. Bei der SPD wird diese eingeholt durch eine digitale Mitgliederbefragung vom 15. bis 29. April, bei der CDU durch den Bundesausschuss, und bei der CSU durch den Parteivorstand. Liegt die Zustimmung vor, wird der Vertrag Anfang Mai unterzeichnet und mit der Regierungsbildung wirksam. Voraussichtlich am 6. Mai wird das Parlament den Bundeskanzler wählen. Die Wahl von Friedrich Merz gilt als sicher. Allerdings haben er und die Vertrauten um ihn keine Regierungserfahrungen.

Bei den Verhandlungen konnte die SPD trotz des kleineren Stimmenanteils verhältnismäßig gute Ergebnisse erzielen. An sie gehen sieben Ministerien. Lars Klingbeil wird voraussichtlich Vizekanzler und Finanzminister werden, obwohl er keine ausgewiesene Expertise im Bereich Finanzen hat. Die Union musste in vielen Dingen nachgeben und kann dadurch einige Wahlversprechen nicht umsetzen. Alle Maßnahmen des Koalitionsvertrages stehen sowieso laut Zeile 1627 unter Finanzierungsvorbehalt. Damit handelt es sich im Grunde nur um Absichtserklärungen.

Viele Bürger blicken auf die Themen Mindestlohn, Bürgergeld, Renten, Arbeitszeitgesetz und Acht-Stunden-Tag, Wehrpflicht, Waffenlieferungen für die Ukraine, Migration, Familiennachzug, Abschreibungen, Körperschaftssteuer, Industriestrompreis, Vermögen unklarer Herkunft. Erwartet werden für die kommenden Monate vermehrte Auseinandersetzungen zwischen den Parteien, kurzfristiger werdende Ziele und Spontanreaktionen angesichts zunehmender Unsicherheiten, eine nachlassende Entscheidungskompetenz sowie eine in Umfragen stärker werdende AFD.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*