
Nach dem Parlament hat nun auch der Bundesrat die Grundgesetzänderungen gebilligt, welche für die Aufnahme höherer Schulden nötig sind. Die Zustimmung lag über der erforderlichen Zweidrittelmehrheit. Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Rheinland-Pfalz enthielten sich ihrer Stimme.
Notwendig ist noch die Unterschrift des Bundespräsidenten. Mit dem Inkrafttreten der geänderten Gesetze kann Deutschland seinen Schuldenspielraum erheblich erweitern. Innerhalb von zehn Jahren werden sich voraussichtlich so viele Schulden anhäufen wie zwischen 1949 und 2009. Ein wesentlicher Teil des Geldes soll für die Aufrüstung verwendet werden. Nur noch 1 % der Verteidigungsausgaben müssen aus dem Kernhaushalt stammen.
Einige kritische Beobachter fürchten nun eine Überschuldung unter dem Druck der CO₂-Emissionsvorgaben mit der Folge von Steuererhöhungen, Lastenausgleich, Zwangshypotheken, Sanierungspflichten, einem strengeres Heizungsgesetz, Solarzellenpflicht und Einschränkungen für Verbrennerfahrzeuge. Gleichzeitig wird ein schleichender Übergang in eine Kriegswirtschaft für möglich gehalten. Bei dieser Form der Planwirtschaft wird die zivile Produktion reduziert, um Kapazitäten für das Militär zu schaffen. Immer strengere Emissionsvorgaben hätten gleichzeitig einen rückläufigen privaten Konsum zur Folge. Das würde dem Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zugute kommen.
Kommentar hinterlassen