Der Preis steigt von 49 Euro auf 58 Euro. Die Nutzer haben ein Sonderkündigungsrecht.
Der günstige Preis des sogenannten Deutschlandtickets führt zu Einbußen bei den befördernden Verkehrsunternehmen, die höher werden, je mehr ÖPNV-Nutzer dafür ihren bisherigen Tarif verlassen. Um das Deutschlandticket für die kommenden zwölf Monate zu sichern, sollen Bundestag und Bundesrat am 20. Dezember 2024 das Regionalisierungsgesetz beschließen. Dieses regelt die Unterstützung des Bundes für die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs.
Die Änderung ermöglicht es, bereits eingeplantes, aber nicht verbruchtes Geld auch in den Folgejahren zu nutzen. Die Nachschusspflicht von Bund und Ländern entfällt. Sofern der Betrag den gesetzten Rahmen von 9 Milliarden Euro — es sind konkret jeweils 1,5 Milliarden Euro von Bund und Ländern für die Jahre 2023, 2024 und 2025 — überschreitet, müssten die Länder geeignete Maßnahmen ergreifen, um den Zuschussbedarf ohne Rückgriff auf die nach Paragraf 5 des Regionalisierungsgesetzes zur Verfügung gestellten Mittel zu decken.
Finanzielle Nachteile dürfen zudem nicht mit den Regionalisierungsmitteln ausgeglichen werden. Dies bezieht sich auf die geringeren Einnahmen infolge reduzierter Kartenpreise für Schüler, Lehrlinge, Alte und Geringverdiener. Diese Maßnahmen muss das jeweilige Land laut Entwurf aus eigenen Landesmitteln zu finanzieren.
Die Folge ist eine Preiserhöhung. Der Verkehrsverbund Mittelthüringen informiert, dass ab dem 1. Januar 2025 der Preis des Deutschlandtickets auf monatlich 58 Euro steigt. Den Kunden steht ein Sonderkündigungsrecht zu. Von diesem ist spätestens bis zum 31. Dezember 2024 Gebrauch zu machen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs beim Verkehrsunternehmen.
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