Bieblach Ost sowie der Gemeindeteil Ernsee wurden mit Beschluss des Stadtrates vom Dienstag, den 3. Dezember 2024, einstimmig als neue Ortsteile der Stadt Gera bestätigt. Ziel war, den Bürgern vor Ort so die demokratische Mitwirkung in der Kommunalpolitik zu ermöglichen. Mit der Bestätigung der Mitglieder des Stadtrates werden diese als Ortsteile 23 und 24 in die Hauptsatzung der Stadt Gera aufgenommen und sind nun berechtigt mit einer Ortsteilverfassung Ortsteilräte und einen Ortsteilbürgermeister vorzuhalten.
Der Ortsteilrat hat das Recht, alle den Ortsteil betreffenden Angelegenheiten zu beraten und dem Stadtrat und den Fachausschüssen Empfehlungen und Vorschläge zu unterbreiten. Der Ortsteilrat erhält daher von der Verwaltung alle den Ortsteil betreffenden Vorlagen und Vorgänge, um diese beraten und ggf. seine Stellungnahme abgeben zu können. Der Ortsteilbürgermeister hat sowohl im Stadtrat als auch in dessen Fachausschüssen Rede- und Antragsrecht.
QUELLE: STADTVERWALTUNG
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