MEHRERE TRUNKENHEITSFAHRTEN IM STADTGEBIET

Am frühen Abend des 30. November 2024 befuhr eine 53-jährige Fahrzeugführerin mit ihrem PKW die Innenstadt. Bei der folgenden Verkehrskontrolle konnte ein Atemalkoholwert von 1,61 pro mille festgestellt werden. Entsprechend wurde die Weiterfahrt unterbunden, eine Blutentnahme durchgeführt und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

In der darauffolgenden Nacht, gegen 23.30 Uhr, konnte ein 58-jähriger Radfahrer festgestellt werden. Dieser war den Einsatzkräften aus einem vorangegangenen Einsatz bekannt und fiel durch seine Alkoholisierung in diesem Einsatz auf. Nun ergab eine Verkehrskontrolle des Fahrradfahrers, dass dieser mit einem Atemalkoholwert von 1,67 pro mille sein unmotorisiertes Zweirad verbotswidrig im öffentlichen Verkehrsraum führte. Eine Blutentnahme wurde angeordnet und ein Strafverfahren eingeleitet.

Weiterhin wurden zwei weitere Fahrzeugführer u. a. mit positiven Drogenvortest auf Amphetamine und 0,9 pro mille Atemalkohol festgestellt. Bei beiden Verkehrsteilnehmern wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren des Führens eines Fahrzeugs unter Einfluss von berauschenden Mitteln und Alkohol, hier unter 1,1 pro mille, eingeleitet.

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