Es drohen erhebliche Einschränkungen. Mit einer Verknüpfung der Bereiche Klima und Gesundheit wird der zu betrachtende Risikobereich erweitert. Das eröffnet neue Möglichkeiten.
Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgericht von 2021 lässt sich ableiten, dass gravierende Einschränkungen der Freiheit zum Schutze des Klimas verhältnisäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein können. „Dabei nimmt das relative Gewicht des Klimaschutzgebots in der Abwägung bei fortschreitendem Klimawandel zu“, befanden die Richter. Weiter führten sie aus, es dürfe nicht einer Generation zugestanden werden, „unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO₂-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und derer Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde“.
Die Ausrufung eines Notstandes scheint also nur noch eine Frage der Zeit zu sein, zumal da die Gesetzgeber die Ziellinie immer weiter heranrücken, während sich das Tempo in Richtung Klimaneutralität verlangsamt. Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung beschrieb die Situation am 28. Mai 2023 wie folgt:
„Wenn die Erderwärmung außer Kontrolle gerät, stolpern wir in eine permanente Notstandssituation. Wir müssen deshalb die ökologische Transformation vorantreiben, um mit dem Klima auch die Demokratie zu schützen. Die zukünftige Freiheit hängt entscheidend davon ab, wie wir unsere Freiheit im Hier und Jetzt nutzen.“
Wird der Weg der Transformation also nicht freiwillig gegangen, droht das Ende gewisser Freiheiten. Bis 2030 soll Deutschland seinen Ausstoß um 65 % gegenüber 1990 reduzieren. Im Gebäudesektor werden die Ziele mit hoher Wahrscheinlichkeit überhaupt nicht erreicht. Am weitesten entfernt von der Ziellinie ist der Bereich Verkehr.
Die Bundesregierung stellte im Juni 2023 unter der Überschrift „Klimaschutzprogramm“ rund 130 Maßnahmen vor. Es ist eine Auflistung bereits umgesetzter und noch geplanter Vorhaben. Alle zusammen würden allerdings nicht ausreichen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Klimaziele zu erreichen, konstatierte am 22. August 2023 der Expertenrat für Klimafragen. Es werde nicht genug CO₂ eingespart, hieß es. Das Gremium hatte die Aufgabe, die Maßnahmen im Auftrag der Bundesregierung unabhängig und wissenschaftlich zu überprüfen. Ihm gehören fünf Natur- und Wirtschaftswissenschaftler an.
Die Politik ist also zum Handeln gezwungen, sonst drohen am Ende Klagen sowie hohe Strafzahlungen, welche die Wirtschaft erdrücken würden. Viele Entscheidungen werden auf Unverständnis stoßen. Wer etwa am motorisierten Individualverkehr teilnimmt, muss mit Fahrverbotszonen, sehr hohen Parkgebühren und weiteren Erschwernissen rechnen. Die Verknüpfung der Bereiche Klima und Gesundheit verschafft den Regierungen bald Möglichkeiten für weitere Einschränkungen. Es entsteht eine erweiterte Bedrohungslage, die nach Schutzvorkehrungen verlangt, wenn jedem Einzelnen und der Gemeinschaft das Recht eingeräumt wird, von den Folgen gewisser Risikoereignisse unberührt zu bleiben.
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