DATENANFRAGEN DER BUNDESREGIERUNG AN BETREIBER SOZIALER NETZWERKE

Die Partei Alternative für Deutschland wollte wissen, wie oft die Bundesregierung bzw. das Bundeskriminalamt von Betreibern sozialer Plattformen die volle Offenlegung der Identität von Benutzern wegen angeblicher Rechtsverstöße forderte, und reichte eine entsprechende Kleine Anfrage ein. Anlass war ein Beitrag eines mutmaßlich deutschen Benutzers auf der US-Plattform „Gab“. Er soll eine bekannte deutsche Politikerin beleidigt haben.

In dem Ersuchen an „Gab“ äußerte das BKA die Vermutung, dass die betreffende Person in Deutschland lebe, und verlangte die vollständige Offenlegung seiner wahren Identität zum Zwecke der Strafverfolgung auf Grundlage deutschen Rechts.

„Gab“ lehnte das Ersuchen mit Verweis darauf ab, dass die betreffenden Beiträge nach US-amerikanischem Gesetzen unter das Recht auf Meinungsfreiheit fallen würden und die Plattform sich grundsätzlich gegen Bestrebungen ausländischer Regierungen wende, ebendiese zu unterdrücken.

Die Bundesregierung antwortete der AFD, man führe keine Statistik über derartige Datenanfragen und würde sie, selbst wenn, „aus Gründen des Staatswohls“ nicht einmal an die Geheimschutzstelle des Bundestags herausgeben. Auch dazu, wie viele solcher Datenanfragen schlussendlich zu einer rechtskräftigen Verurteilung der belangten Benutzer geführt haben – ein wichtiges Kriterium, um festzustellen, wie stark derartige Datenforderungen überhaupt rechtlich gerechtfertigt sind, Stichwort „chilling effect“ – will die Bundesregierung sich nicht äußern.

Die AFD schlussfolgert, dass sich die Bundesregierung bei der Verfolgung von Meinungsäußerungen im Internet nicht in die Karten schauen lassen wolle, sofern sie diese Verfolgung nicht ohnehin schon an die „vertrauenswürdigen Hinweisgeber“ ausgelagert habe.

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