BRAND AUFGRUND DES UNSACHGEMÄSSEN GEBRAUCHS EINER KERZE

In der Otto-Worms-Straße kam es am Samstag gegen 20 Uhr durch den unsachgemäßen Gebrauch einer Kerze zum Brand in einer Wohnung. Die Feuerwehr konnte den Brand schnell löschen. Dennoch entstand ein Brandschaden in Höhe von zirka 5000 Euro, und zusätzlich ein Wasserschaden durch ausfließendes Wasser und die Löscharbeiten. Gegen den Wohnungsinhaber, einem 42-jährigen Deutschen, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung eingeleitet.

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