REFORM DES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland gilt als ineffizient und zu teuer. Am 25. Oktober 2024 einigten sich die Ministerpräsidenten bei ihrer Konferenz in Leipzig auf eine Reform. Diese zielt darauf ab, den Rundfunk effizienter, digitaler und zukunftsfähiger zu gestalten. Dabei soll der Fokus verstärkt auf Web-Angebote gelegt werden, wobei die Inhalte erhalten bleiben, aber die Ausspielwege überprüft werden.

Geplant ist eine Reduzierung der Radioprogramme von 70 auf 53 und die Zusammenlegung mehrerer TV-Spartensender. Im Bereich Nachrichten, Bildung und Information sollen nur noch zwei Kanäle aus dem bisherigen Angebot von „Phoenix”, „Tagesschau 24” und ”ZDF info” bestehen bleiben. Diskutiert wird auch über eine mögliche Zusammenarbeit oder Fusion von „ZDF neo” und „One”, und über die Entwicklung von „Arte” zu einer europäischen Kulturplattform, die auch Inhalte von „3sat” integrieren könnte. Der „Kinderkanal” und das Web-Angebot „Funk” sollen erhalten bleiben.

Der Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks steigt immer weiter. Die Ministerpräsidenten der Länder lehnten die geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrages von 18,36 Euro auf 18,94 Euro jedoch ab. Sie geht zurück auf die Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten. Kritiker gaben vorab zu bedenken, dass ein noch höherer Beitrag die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiter verringern könnte. Im Dezember 2024 soll erneut über die Finanzierung des Rundfunks gesprochen werden. Möglicherweise wird es dabei um eine Reform des Beitragsverfahrens gehen.

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