DEUTSCHLANDWEITE MINDESTLOHNPRÜFUNG DES ZOLLS

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls kontrollierte am 17. Oktober 2024 im Rahmen einer bundesweiten Prüfaktion die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns in Thüringen und Südwestsachsen. Die Prüfungen des Zolls waren Teil einer grenzüberschreitenden Prüfaktion in der Europäischen Union, die von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) koordiniert wurde. Im Raum Gera haben zwei tschechische Arbeitsmarktinspektoren und ein Vertreter der ELA die Prüfungen des Zolls begleitet.

Über einhundert Zöllner des Hauptzollamtes Erfurt (69 in Thüringen, 34 in Südwestsachsen) befragten insgesamt 441 Arbeitnehmer (320 in Thüringen, 121 in Südwestsachsen) in 115 Objekten (Geschäfte, Betriebe, Baustellen; 68 in Thüringen, 47 in Südwestsachsen) zu ihren Arbeitsverhältnissen.

Neben der Einhaltung des Mindestlohns kontrollierte der Zoll auch, ob Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Beschäftigte Sozialleistungen zu Unrecht beziehen oder bezogen haben und auch, ob Ausländerinnen und Ausländer die für ihre Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen.

In 63 Fällen stellte der Zoll Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten fest, die weiter aufgeklärt werden müssen:

  • Mindestlohn: 29 (Thüringen: 27, Südwestsachsen: 2)
  • Beitragsvorenthaltung zur Sozialversicherung: 7 (Thüringen: 6,
    Südwestsachsen: 1)
  • illegale Beschäftigung von Ausländern: 9 (Thüringen: 7,
    Südwestsachsen: 2)
  • sonstige (zum Beispiel unvollständige
    Arbeitszeitaufzeichnungen): 18 (Thüringen: 9, Südwestsachsen: 9)

Bereits vor Ort leitete der Zoll acht Strafverfahren sowie zwölf Bußgeldverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen ausländerrechtliche Bestimmungen ein.

An die Prüfungen schließen sich umfangreiche Geschäftsunterlagenprüfungen an, in der die vor Ort erhobenen Daten der Beschäftigten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Arbeitgeber abgeglichen werden. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung und anderen Behörden.

Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,41 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen, zum Beispiel in der Pflegebranche, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk.

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