FALSCHER HEIZÖLVERKÄUFER KASSIERT VIERSTELLIGEN BETRAG

Bereits am 15. Oktober 2024 versuchte ein 75-jähriger Geraer Heizöl über eine Internetseite zu erwerben. Nach Zahlung einer niedrigen vierstelligen Summe blieb jedoch die Lieferung des Heizöls aus. Nachdem Reaktionen auf Kontaktversuche zur ausstehenden Lieferung ausblieben, ergab eine anschließende Recherche, dass es sich bei der Internetseite um einen „Fakeshop“ handelte. Der Geschädigte erstattete folglich Anzeige wegen Betruges.

Vorwiegend in der kalten Jahreszeit ist ein Anstieg von Vorfällen in Zusammenhang mit unseriösen Internetanbietern von Heizstoffen feststellbar. Informieren Sie sich vor jeder Zahlung über den jeweiligen Anbieter. Eine Recherche im Internet oder bei Verbraucherzentralen kann hilfreiche Informationen liefern.

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