PROBLEME BEI DER PFLEGEVERSICHERUNG

Bei der Pflegeversicherung gibt ein zunehmendes Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben. Ohne Reformen kann die Zahlungsunfähigkeit nur durch eine deutliche Anhebung der Beitragssätze oder eine andere Form der Finanzierung verhindert werden.

Die Zeitungen des Redaktionsnetzwerkes Deutschland berichten von einer bereits im Februar 2025 drohenden Zahlungsunfähigkeit und berufen sich auf Koalitionskreise. Die Situation sei weitaus problematischer als allgemein bekannt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bestätigte dies nicht und kündigte an, in Kürze ein neues Finanzierungskonzept vorlegen zu wollen. Die Gründe für die prekäre Lage sieht das ihm unterstehende Ministerium unter anderem darin, dass es mehr Pflegebedürftige gibt als zunächst angenommen. Außerdem erhalte das Pflegepersonal höhere Lohnzahlungen.

Die vor einigen Jahren erweiterten Erfassungsinstrumente für die Pflegebedürftigkeit führen ebenfalls zu Mehrkosten. Aus den vormaligen drei Pflegegraden sind fünf Pflegestufen geworden, was zu einen Anstieg der Ausgaben für Pflegeleistungen zur Folge hat. Zudem werden die Pflegekassen durch Sozialversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige und die Sonderausgaben in der Corona-Zeit zusätzlich belastet.

Derzeit steigt die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland um 50’000 Menschen jährlich. Diese Entwicklung wird sich voraussichtlich weitere dreißig Jahre fortsetzen. Momentan erhalten 7 % der Einwohner Deutschlands Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Gesamtausgaben lagen im Jahr 2023 bei rund 59,2 Milliarden Euro. Es gilt noch ein allgemeiner Beitragssatz von 3,4 % bzw. 4 % für kinderlose Personen.

Dieser Beitragssatz lässt sich allerdings nicht halten. Für das laufende Jahr rechnen die Pflegekassen mit einem Defizit von 1,5 Milliarden Euro, für 2025 mit 3,5 Milliarden Euro. Die notwendige Reform wird jedoch durch die Finanzsituation in Deutschland erschwert. Um die Zahlungsfähigkeit wenigstens für 2025 zu sichern, ist eine Anhebung des Beitragssatzes um mindestens 0,25 % oder eine andere Form der Finanzierung wie ein höherer Steuerzuschuss notwendig, sagte Florian Lanz, der Sprecher des Gesamtverbandes der gesetzlichen Krankenkassen, laut Zeitungsberichten. Bei einer Zahlungsunfähigkeit würden Pflegeheime, Pflegedienste sowie pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen laut Experten kein Geld mehr erhalten.

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