Darf der Facebook-Konzern Meta so viele Daten über seine Nutzer sammeln, dass er beispielsweise personenbezogene Werbeanzeigen einblenden kann, und diese unbegrenzt lange speichern? Der österreichische Jurist, Autor und Datenschutzaktivist Maximilian Schrems verneint dies und klagte mit Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof. Er warf Meta vor, gegen die Datenschutz-Grundverordnung zu verstoßen — insbesondere gegen den Grundsatz der Datenminimierung. Gemäß diesem müssen die Plattformen die Verarbeitung des Verhaltens ihrer Nutzer auf ein notwendiges Maß beschränken. Gegenwärtig speichere Meta jedoch das gesamte Verhalten seiner Nutzer, kritisiert Schrems. Der Aktivist hatte bereits zwei spektakuläre Erfolge gegen Facebook erzählt.
Mit seiner Entscheidung vom 4. Oktober 2024 schränkt der Europäische Gerichtshof die Nutzung persönlicher Daten durch Unternehmen nun ein, weil die unbegrenzte Sammlung und Verarbeitung von Nutzerdaten für Werbezwecke tatsächlich gegen die Datenschutzregeln der EU verstößt. Der Digitalverband Bitkom rechnet mit erheblichen Konsequenzen für die gesamte Digitalwirtschaft und spricht von unklaren Festlegungen zu dem Begrenzungen.
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