Jeder Mensch, der nach Deutschland flüchtet, um hier Schutz zu suchen, und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann, hat Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Neben den bisherigen Unterstützungsmöglichkeiten wie Bargeld, Wertgutscheinen oder Sachleistungen hat die Bundesregierung die Möglichkeit der Asylbewerberleistungskarte, bekannt als sogenannte „Bezahlkarte“, eingeführt. Auf diese wird die zustehende Geldsumme, die bisher als Bargeld ausgezahlt wurde, als Guthaben gebucht.
Der Geraer Stadtrat beschloss die Einführung der Bezahlkarte für die hiesige Kommune am 6. März 2024. Die Stadt Gera wird die Bezahlkarte für Asylbewerber zum 1. Oktober einführen und folgt damit proaktiv anderen Gebietskörperschaften in der Region. Da eine bundesweit einheitliche Lösung bisher nicht gefunden wurde, setzt die Stadtverwaltung unter Führung des neuen Oberbürgermeisters Kurt Dannenberg den Stadtratsbeschluss nunmehr in eigener Kraft um. „Für uns als Kommune ist das ein ganz klares Zeichen der Asyl-Politik in Richtung Land und Bund: Wir als Stadt Gera handeln jetzt mit der zügigen Einführung der Bezahlkarte“, so Oberbürgermeister Kurt Dannenberg.
Wer bekommt die Bezahlkarte?
Anspruchsberechtigt sind Asylbewerber, wenn sie sich im Asylverfahren befinden und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.
Die Bezahlkarte wird in der Regel an folgende Gruppen ausgegeben:
• Asylbewerber: Personen, die einen Asylantrag gestellt haben und auf die Entscheidung über ihren Antrag warten.
• Geduldete: Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber aus bestimmten Gründen (z. B. aus humanitären Gründen) nicht abgeschoben werden können.
• Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz: Personen, die internationalen Schutz genießen, jedoch keinen vollumfänglichen Flüchtlingsstatus erhalten haben.
In Gera fallen hierunter zirka 300 erwachsene Personen, die zum 1. Oktober 2024 beginnend bis Ende des Jahres die Bezahlkarte erhalten werden. Sobald die Menschen einen Aufenthaltsstatus erhalten haben und damit auch ein eigenes Konto haben, wird die staatliche Unterstützung auf dieses Konto überwiesen. Die Bezahlkarte ist dann nicht mehr erforderlich.
Wie funktioniert die Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte fungiert wie eine ganz normale Mastercard mit dem Unterschied, dass der Karteninhaber kein eigenes Konto benötigt. Die entsprechende Auszahlung des Unterstützungsbetrags erfolgt über die Zahlungsanweisung der Stadt Gera an die Bank direkt auf die Karte. Die Debitkarte wird es ermöglichen, innerhalb des zulässigen Aufenthaltsbereiches (durch festgelegte Postleitzahlen definiert) Waren und Dienstleistungen des täglichen Lebens bargeldlos zu erwerben. Die bereitgestellten Mittel dürfen ausschließlich für grundlegende Bedürfnisse verwendet werden. Dies sei kein Eingriff in die finanzielle Entscheidungsfreiheit. Dennoch müsse sichergestellt werden, dass staatliche Unterstützung grundlegende Bedürfnisse decken soll und nicht für Luxusausgaben da seien.
Auf Antrag können weitere Gebiete durch das Sozialamt freigeschalten werden, wenn beispielsweise offizielle Behördentermine in anderen Städten notwendig sind. Durch diese sogenannte Postleitzahlen-Reglementierung soll sichergestellt werden, dass das Geld, welches die Kommune Asylbewerbern zur Verfügung stellt, auch hier in der Region ausgegeben wird und fördert damit die lokale Wirtschaft.
Das bargeldlose Bezahlprinzip soll zudem das Missbrauchs-Risiko verringern, denn einer der Hauptkritikpunkte im Zusammenhang mit der finanziellen Unterstützung von Asylbewerbern via Bargeld ist immer wieder, dass das Geld nicht für das Leben hier vor Ort eingesetzt, sondern ins Ausland transferiert werde.
Die Abhebung von Bargeld ist nur bis zu einem gewissen monatlichen Betrag möglich. Diese Höhe entspricht dem jährlich durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegten Bargeldbetrag für das Sozialgesetzbuch XII.
Oberbürgermeister Kurt Dannenberg sieht zudem weitere Vorteile:
„Die Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber fördert den verantwortungsbewussten kommunalen Umgang mit unseren finanziellen Mitteln und ist gleichzeitig ein wichtiger Schritt in Richtung Integration und Teilhabe. Sie ermöglicht den Menschen, ihre Grundbedürfnisse auf einfache und respektvolle Weise zu decken und fördert gleichzeitig die Selbstbestimmung.“
Denn, so begründet er, die Bezahlkarte unterscheide sich rein äußerlich eben nicht von anderen üblichen Masterkarten.
So werde nicht nur die Privatsphäre des Hilfsempfängers geschützt, sondern auch Diskriminierung vorgebeugt. „Diesen Aspekt empfinde ich als äußerst wichtig, denn letztlich spielt es in der Verkaufssituation auch keine Rolle, ob die Person staatliche Unterstützung erhält oder nicht“, so Dannenberg weiter.
Wichtige Informationen zur Nutzung der Bezahlkarte und relevante FAQs sind über „https://www.gera.de/leben-in-gera/migration-und-integration/bezahlkarte“ erhältlich.
QUELLE: STADTVERWALTUNG
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