FRAGEN ZU DEN HORTGEBÜHREN SCHNELL BEANTWORTET

Die Grundschulzeit ist für alle Familienmitglieder ein neuer Lebensabschnitt; es gibt Veränderungen bei der Betreuung des Kindes. Zur Aufnahme in den Schulhort, zum dazu notwendigen Antrag, zur Berechnung der Gebühr sowie zu den notwendigen Unterlagen für eine Gebührenbefreiung entstehen Fragen: Wie hoch sind die Hortgebühren? Wie kann eine Gebührenbefreiung beantragt werden? Wessen Einkommen wird für die Hortgebührenberechnung herangezogen?

Diese und weitere häufige Fragen der Eltern von Erst- bis Viertklässlern werden den Bürgern seit kurzem in einer FAQ-Liste (FAQ = frequently asked question) beantwortet. Einen Link zu den FAQ ist zu finden unter „www.gera.de/schulhort”. Es fehlt eine Antwort? Weitere Fragen zu den Hortgebühren können an die E-Adresse „bildung.hort@gera.de” gerichtet werden.

Das Amt für Bildung erinnert in diesem Zusammenhang an die Mitwirkungspflicht durch Abgabe von Unterlagen bei Einkommensveränderungen sowie die Vorlage von Folgebescheiden von Sozialleistungserbringern (Sozialamt, Jugendamt, Jobcenter) bei bestehender Befreiung von den Hortgebühren. Werden die Folgebescheide für z. B. Bürgergeld oder Kinderzuschlag unaufgefordert eingereicht, verringert sich der Bearbeitungsaufwand deutlich.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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