AUSWEITUNG DER KONTROLLEN AN DEN GRENZEN

An den deutschen Grenzen wurden die Einreisekontrollen auf Geheiß der Bundesinnenministerin ausgeweitet. Bei der Europäischen Kommission hatte sie dies am 9. September 2024 angemeldet und als Begründung eine große Belastung durch irreguläre Migration angegeben.

Nachdem bereits seit Mitte Oktober 2023 Einreisende aus Polen, der Tschechischen Republik sowie der Schweiz stichprobenartig kontrolliert werden, sind seit dem 16. September 2024, 0 Uhr, auch die grenznahen Straßen zu Belgien und den Niederlanden betroffen. Im Tagesverlauf begannen dann die Kontrollen an den Straßen kurz vor Dänemark und Luxemburg. Zunächst sind sie auf ein halbes Jahr befristet. An der Grenze zu Frankreich begannen die Einsätze mit den Olympischen Spielen in Paris.

Die Nachbarländer kritisieren das Vorgehen und sprechen von einer Entscheidung ohne gemeinsame Absprache. Sie werfen Deutschland vor, aus innenpolitischen Gründen zu handeln. Befürchtet wird nun der Beginn nationaler Alleingänge. In Deutschland merken Beobachter an, dass es eine auffällige zeitliche Nähe zwischen dem jeweiligen Beginn der Kontrollen und größeren Wahlen gibt. Die Bundesregierung könnte, je nach Sichtweise, eine abschreckende Wirkung erzielen oder Handlungsfähigkeit demonstrieren bzw. einen Kurswechsel vortäuschen wollen, um ein Erstarken der AFD zu verhindern.

An der Grenze zu Österreich wird bereits seit Herbst 2015 stichprobenartig kontrolliert, obwohl diese Dauer der Europäischen Freizügigkeit widerspricht, welche Bestandteil des Schengener Abkommens ist. Mit neuen Begründungen konnte Deutschland die Frist immer wieder verlängern. Die Wirkung dieser Kontrollen wird vielfach infrage gestellt.

Feste Kontrollpunkte gibt es nur an wenigen Autobahnen und Bundesstraßen wie der A 30, A 280, A 44 und der Bundesstraße 402 mit Blick auf die Westgrenzen. Stichprobenartig werden dort einzelne Fahrzeuge herausgewinkt. Für die anderen Kontrollen sind Standortwechsel vorgesehen.

Zeitlich unbegrenzte Einreisekontrollen sind nach dem derzeit geltenden Recht nicht möglich. Es gibt Fristen, die verlängert werden können, mit einer Gesamtdauer von zwei Jahren. Mit der Durchführung wurde die Bundespolizei beauftragt, welche im Jahre 2005 aus dem Bundesgrenzschutz hervorging. Es sind 1000 neue Stellen geplant.

Abgewiesen werden Menschen, die kein gültiges Visum haben, kein Asyl beantragen wollen oder mit einer Wiedereinreisesperre belegt sind. Wer Asyl beantragen möchte, wird dahingehend überprüft, ob er bereits in einem anderen EU-Land einen Antrag gestellt hat. Ist dies nicht der Fall, beginnt das Asylverfahren in Deutschland.

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