VORBEREITUNGEN FÜR DAS HÖHLERFEST 2024 BEGINNEN

Zu sehen ist der Marktplatz am 4. Oktober 2014. (Bild: Archiv/Gera-Forum)

Am 23. August begann in der Gera-Information der offizielle Vorverkauf der Höhlerfestbändchen. Inzwischen gibt es weitere Vorverkaufsstellen. Auch am Festwochenende selbst können die Bändchen natürlich vor Ort noch erworben werden. Eine Übersicht über die Verkaufsstellen der Bändchen sowie der teilnehmenden Läden und Einrichtungen ist unter „www.gera.de/hoehlerfest“ zu finden. Mit diesen erhalten Gäste exklusive Vorteile bei teilnehmenden Shops, Gastronomen und Akteuren. Hans-Robert Scheibe, Abteilungsleiter Veranstaltungen und Märkte im Kulturamt, erklärt hierzu:

„Mit den Bändchen werden die Gäste gewissermaßen Teil des Organisationsteams unseres Höhlerfestes. Sie profitieren nicht nur von kleinen Geschenken oder Vergünstigungen in den teilnehmenden Geschäften sowie gastronomischen und kulturellen Einrichtungen, sondern sie unterstützen damit identitätsstiftend die gesamte Veranstaltung.“

Beinahe 40 Partner nehmen mit ganz individuellen Aktionen während des Höhlerfestwochenendes teil. Jeder Teilnehmer ist durch ein gesondertes Schild am Eingang gekennzeichnet. Die Höhlerfestbändchen kosten zwei Euro. Die Einnahmen aus dem Verkauf der auf 4000 Stück limitierten Bändchen fließen ausschließlich in die Finanzierung des Höhlerfestes. Gestellt werden die Bändchen von der ad hoc holding GmbH.

Das Geraer Höhlerfest findet in diesem Jahr vom 3. bis 6. Oktober in der gesamten Innenstadt statt. Für den Besuch des Höhlerfestes ist ein Band allerdings kein Muss. Das beliebte Geraer Stadtfest, das jährlich über 50’000 Besucher begrüßt, bleibt auch 2024 für alle Besucher eintrittsfrei. Bestandteil des Höhlerfestes sind ein Weindorf auf dem Zschochernplatz und ein Trödelmarkt auf dem Nicolaiberg. In dem nachfolgenden Dokument sind die Teilnehmer der Bändchenaktion aufgelistet:

Es sind folgende Veranstaltungszeiten vorgesehen:

  • Donnerstag, 3. Oktober 2024, von 14 Uhr bis 24 Uhr (Handel ab 10 Uhr)
  • Freitag, 4. Oktober 2024, von 18 Uhr bis 24 Uhr (Handel ab 10 Uhr)
  • Samstag, 5. Oktober 2024, von 10 Uhr bis 1 Uhr (Marktplatz bis 24 Uhr)
  • Sonntag, 6. Oktober 2024, von 11 Uhr bis 18 Uhr, verkaufsoffener Sonntag von 12 Uhr bis 18 Uhr

Interessierte, die sich mit ihrem Ladengeschäft, ihrer gastronomischen oder kulturellen Einrichtung noch an der Aktion beteiligen möchten, werden gebeten, sich direkt an das Kulturamt zu wenden. Zuständig ist dort Steffen Kühn, erreichbar über „kuehn.steffen@gera.de“ und der Rufnummer 0365 619372.

Zu beachten ist, dass nur Köstritzer Biere und Köstritzer Biermischgetränke sowie Köstritzer alkoholfreie Erfrischungsgetränke auf Gersten und Malzbasis, insbesondere auch Faßbrause, ausgeschenkt werden dürfen. Als einziges werbendes Kreditinstitut ist als Partner die Sparkasse Gera-Greiz zugelassen. Eine Vermietung an Händler mit 99-Cent-Artikeln und Billig-Textilien ist nicht erlaubt. Eine Präsentation von Kraftfahrzeugen ist nicht möglich. Alle gewerblichen Anbieter von Waren und/oder Leistungen müssen im Besitz einer Reisegewerbekarte i. S. des § 55 Abs. 2 GewO bzw. einer gleichwertigen Erlaubnis i. S. von § 55a Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 7 GewO sein und eine Kopie dieser Erlaubnis der Bewerbung beifügen. Schausteller müssen des Weiteren auch den Abschluss einer Versicherung gemäß der Schaustellerhaftpflichtverordnung nachweisen. Die sonstigen Regelungen des Titel III der Gewerbeordnung sind zu beachten. Der Bieter verpflichtet sich beim Verkauf zum sofortigen Verzehr bestimmter Lebensmittel und Getränken aus Sammelbehältnissen grundsätzlich Mehrweggeschirr zu verwenden. Ausnahmen können vom Veranstalter bei der Verwendung von kompostierbaren Einwegbechern und Einweggeschirr zugelassen werden. Im Falle der Zuschlagserteilung wird die Kostenübernahme für die Versorgung mit Elektroenergie und Wasser sowie der Entsorgung von Müll gesondert vereinbart.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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