Im Zuge der geführten kriminalpolizeilichen Ermittlung zum Sexualdelikt im November 2023 zum Nachteil zweier junger Frauen tschechischer Staatszugehörigkeit, richtete sich der Tatverdacht gegen insgesamt drei Syrer im Alter von 22, 25 und 30 Jahren.
Hierzu erhob die Staatsanwaltschaft unter dem 25. Juni 2024 gegen den 22- und 30-Jährigen wegen des Tatvorwurfs der Vergewaltigung und gegen den 25-Jährigen wegen des Vorwurfs des sexuellen Übergriffs Anklage zum Landgericht Gera. Daraufhin erließ im Juli 2024 das Landgericht Gera auf Antrag der Staatsanwaltschaft Gera entsprechende Haftbefehle.
Den 30-jährigen Gesuchten nahmen Polizeibeamte am 17. Juli 2024 fest, wobei der Haftbefehl damals gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde.
Der zweite per Haftbefehl gesuchte 22-jährige Syrer konnte am 1. August 2024 im Zuge einer grenzpolizeilichen Kontrolle in Baden-Württemberg festgenommen sowie einem Haftrichter vorgeführt werden und befindet sich seither in Untersuchungshaft.
Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Gera vom 18. Juli 2024 hat das Oberlandesgericht in Jena mit Beschluss vom 26. August 2024 die Außervollzugsetzung des Haftbefehls gegen den 30-Jährigen aufgehoben. Der Angeschuldigte konnte daraufhin am 28. August 2024 wieder durch die Geraer Polizei verhaftet werden. Nach Haftvorführung vor dem zuständigen Gericht befindet er sich nun ebenfalls in Untersuchungshaft.
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