VERBOT VON „COMPACT“ VORLÄUFIG AUFGEHOBEN

Das Magazin „Compact“ kann unter bestimmten Auflagen wieder erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht hob das Verbot am 14. August 2024 im Eilverfahren vorläufig auf. Die endgültige Entscheidung werde im Hauptsacheverfahren fallen, wie der offiziellen Pressemitteilung zu entnehmen ist.

https://www.bverwg.de/de/pm/2024/39

Dem Gericht zufolge sind die Erfolgsaussichten der Klage offen. Bedenken gegen die Anwendung des Vereinsgesetzes, auf dessen Grundlage Bundesinnenministerin Faeser das Magazin verboten hatte, gibt es aber nicht. Laut dem Gericht spricht auch alles dafür, dass die Verbotsverfügung formell rechtmäßig ist. Allerdings zweifelt es an Verhältnismäßigkeit des Verbots und nannte Beispiele für „mildere Mittel“.

Der Deutsche Journalisten-Verband bezeichnete das Verbot des Magazins als politischen Schnellschuss. Der Herausgeber des Magazins, Jürgen Elsässer, kündigte an, die Arbeit schnell wieder aufnehmen zu wollen. Hierfür benötige er allerdings die beschlagnahmte Technik. Er hoffe auf eine baldige Rückgabe.

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