MELDUNGEN DER STADTVERWALTUNG

Im dritten diesjährigen Informationsbrief des Stadtarchivs steht neben der Umstellung des Geraer Fernsprechnetzes auf telefonische Selbstanschlüsse vor 90 Jahren auch die Arbeit des städtischen Polizeiamtes vor 120 Jahren im Mittelpunkt der Betrachtungen. Ein dritter Beitrag verweist auf die eine Sonderausstellung im Geraer Stadtmuseum, in welcher von den beiden Geraer Malern Heinrich und Theodor Fischer in der Zeit von 1804 bis 1911 angefertigte Schützenscheiben zu betrachten sind.

Ab sofort steht den Nutzern des städtischen Veranstaltungskalenders eine erweiterte Funktion zur Verfügung. Diese ermöglicht es, alle bevorstehenden Veranstaltungen im Stadtgebiet – von Konzerten und Festen über Märkte bis hin zu kulturellen Events – auf einen Blick im Kalenderformat einzusehen. Der Kalender ist auf der offiziellen Webseite der Stadt Gera zu finden.

https://www.gera.de/veranstaltungskalender

In der neusten Episode des Podcast ‚Stadtgeschichte[n]‘, die am Donnerstag, den 15. August 2024, veröffentlicht wird, ist Frau Anne-Kathrin Seegler, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Museum für Angewandte Kunst, zu Gast. Anlässlich des 40-jährigen Bestehens des Museums gibt sie spannende Einblicke in die bewegte Geschichte dieser kulturellen Institution, die im historischen Ferberschen Haus beheimatet ist.

Die öffentliche, behindertengerechte Toilette im Rathaus steht ab sofort wieder zur Nutzung zur Verfügung. Grund für die temporäre Schließung waren nötige Arbeiten an der Entwässerungsanlage, die nun abgeschlossen werden konnten. Fortan kann die Anlage wieder von allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Gästen der Stadt zu den gewohnten Öffnungszeiten des Rathauses genutzt werden.

Die Stadtverwaltung sucht engagierte Personen zur Teilnahme am neuen Beirat für Menschen mit Behinderungen. Mit Verweis auf den § 22 des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, können kreisfreie Städte einen Beirat für Menschen mit Behinderungen etablieren. Dieser Beirat für Menschen mit Behinderungen soll sich aus maximal 15 stimmberechtigten Mitgliedern zusammensetzen. Die Mitglieder sollten vorzugsweise selbst von einer Behinderung betroffen bzw. Vertreter einer Person mit einer Behinderung sein. Die Interessenbekundung ist bis zum 28. August 2024 bei der Stadtverwaltung möglich.

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