TAGESZEITUNG JUNGE WELT STEHT WEITERHIN UNTER BEOBACHTUNG

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf weiterhin die Zeitung Junge Welt beobachten und in ihren Berichten nennen. Das entschied das Verwaltungsbericht Berlin am 18. Juli 2024. Der Verlag 8. Mai GmbH hatte gegen die Erwähnung in den jährlichen Verfassungsschutzberichten geklagt, insbesondere weil dies die Möglichkeiten der Werbung in der Öffentlichkeit einschränkt und nachteilig für die Verbreitung ist. Die Klage wurde abgewiesen.

In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem, die Junge Welt strebe eine sozislistisch-kommunistische Grundordnung nach marxistisch-leninistischem Verständnis an. Zu dieser gehöre eine Ein-Parteien-Dikatur. Zudem gebe es eine personelle Verflechtung mit dem linksextremistischen Spektrum, insbesondere mit der DKP. Das Ziel sei eine Überwindung des bestehenden politischen Systems.

Der Geschäftsführer des Verlags ist selbst Mitglied der DKP. Er äußerte, mit der Zeitung nicht auf einen Umsturz hinwirken zu wollen. Man beschreibe lediglich die bestehende Gesellschaftsordnung aus marxistischer Perspektive.

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