AMT UNTER NEUER LEITUNG

Am 1. August 2024 begrüßt die Stadtverwaltung Gera Tina Witt, die neue Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes. Diese Stelle war nach dem altersbedingten Austritt der damaligen Stelleninhaberin seit dem 1. Juli 2023 unbesetzt. Frau Witt wurde durch den Stadtrat mit Beschluss vom 20. Dezember 2023 als Amtsleiterin zum nächstmöglichen Zeitpunkt bestellt. Kreisfreie Städte müssen gemäß gesetzlicher Vorgabe ein Rechnungsprüfungsamt einrichten (§ 21 ThürKDG). Mit Blick auf die Aufgaben, erschließt sich die Bedeutsamkeit innerhalb einer Kommune:

Rechnungsprüfungsämter überprüfen die Finanzen von Institutionen und Organisationen, um sicherzustellen, dass die Haushaltsmittel gemäß den gesetzlichen Vorschriften verwendet werden. Dadurch wird Transparenz geschaffen und Vertrauen in die Verwaltung gefördert. Sie stellen außerdem sicher, dass alle gesetzlichen und finanziellen Vorschriften beachtet werden. Dies hilft, finanzielles Missmanagement oder Korruption zu verhindern. Durch die Prüfung der Haushaltsführung können Schwachstellen und Ineffizienzen identifiziert werden. Empfehlungen zur Verbesserung der Prozesse können helfen, Ressourcen besser zu nutzen und Kosten zu senken.

„In der Praxis werden zum Beispiel Baumaßnahmen an Schulen, Straßen und Brücken geprüft. Aber auch Verwaltungsvorgänge wie die Bestattung von Amts wegen oder verwaltungsinterne Prozesse wie das Fuhrparkmanagement bewertet“, erklärt der Oberbürgermeister Kurt Dannenberg. „Dabei ist es wichtig zu wissen, dass das Rechnungsprüfungsamt bei der Durchführung von Prüfungen unabhängig ist und auch der Stadtrat befugt ist, dem Rechnungsprüfungsamt Prüfaufträge zu erteilen.“

Und das Ergebnis? Das Rechnungsprüfungsamt fasst seine Prüfungen in einem schriftlichen Schlussbericht zusammen. Der Schlussbericht enthält die Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung sowie die Prüfungsergebnisse der sonstigen getätigten Prüfungen. Der Schlussbericht wird dem Stadtrat mit der Vorlage zur Feststellung des Jahresabschlusses übergeben. Anschließend wird der festgestellte Jahresabschluss sowie der Schlussbericht der Rechnungsprüfung dem Thüringer Landesverwaltungsamt vorgelegt. Dieser Bericht ist ab diesem Zeitpunkt auch für die Bürger im H 35 einsehbar. Somit wird der Bevölkerung proaktiv die Möglichkeit gegeben, sich über die Prüfergebnisse und die korrekte Verwendung von Haushaltsmitteln zu informieren. Über entsprechende Termine wird in den amtlichen Bekanntmachungen im Geraer Amtsblatt anlassbezogen informiert.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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