Nachdem die Europäische Kommission bekanntgegeben hatte, dass Elon Musk mit seiner Plattform „X” gegen den „Digital Services Act” verstößt, kündigt dieser rechtliche Schritten gegen die Behörde an. Zuvor hatte Musk über „X” mitgeteilt (übersetzt):
Die Europäische Kommission bot X einen illegalen Geheimdeal an: Wenn wir still und leise Sprache zensieren würden, ohne es jemandem zu sagen, würde sie uns keine Geldstrafe auferlegen. Die anderen Plattformen haben dieses Angebot angenommen.
Laut der EU-Kommission verstößt die Plattform „X” in mehreren Fällen gegen den „Digital Services Act”. Das betrifft die Transparanz der Werberichtlinien, die laut EU zu hohen Gebühren für den Zugang zu einzelnen Daten für Wissenschaftler, die einer Blockade gleichkommen, und das Interface. Bei letzteren beanstandet die EU, dass über verifizierte Accounts Geschäftspraktiken möglich sind, die nicht mit den Industriestandard übereinstimmen und die Nutzer in die Irre führen. Konkret gemeint ist hiermit die Vergabe des blauen Hakens. Bei „Twitter” erhielten diese nur Nutzer, die nachweisen konnten, eine bedeutende Persönlichkeit zu sein. Bei „X” dagegen kann er auch käuflich erworben werden.
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_24_3761
Weiterhin teilte Elon Musk mit, er freue sich auf einen öffentlichen Kampf vor Gericht, damit die Menschen in Europa die Wahrheit erfahren. Kritiker des „Digital Services Act” schließen nicht aus, dass hierbei unlautere Machenschaften aufgedeckt werden.
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