MIT MESSER IM HAUPTBAHNHOF UNTERWEGS

Die Bundespolizei im Revier in Gera wurde am 8. Juli 2024 gegen 4 Uhr darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein junger Mann bereits am Sonntag mit einem Messer im Hauptbahnhof unterwegs gewesen sei, den Gegenstand in Richtung einer Person gezeigt und die Klinge im Anschluss abgeleckt haben soll. Der Beschriebene hielt sich in den frühen Morgenstunden wieder im Bahnhof auf.

Beim Eintreffen der Bundespolizei konnte ein 19-jähriger Mann festgestellt werden. Konfrontiert mit dem Sachverhalt des Vortages wurde der Deutsche auf das mutmaßliche Butterflymesser angesprochen. Dieses führte er nach eigenen Angaben wieder mit sich. Der Gegenstand wurde dem Mann abgenommen. Er erhielt eine Strafanzeige wegen einem Verstoß nach dem Waffengesetz.

Bereits bei der Bearbeitung äußerte der Heranwachsende gegenüber der Bundespolizeistreife, dass er sich wieder ein Messer kaufen und zum Bahnhof zurückkommen wird. Im Gespräch wurde versucht, dem Mann deutlich zu machen, dass Messer kein Spielzeug sind und welche Gefahren damit verursacht werden können.

Da sich der 19-Järhige im weiteren Verlauf wenig einsichtig zeigte, wurde eine Gefährderansprache im Hinblick auf den Besitz und das Mitführen von Messern durchgeführt. Zudem wird die zuständige Waffenbehörde kontaktiert, um die Prüfung einer Verbotsverfügung gegen den uneinsichtigen Mann zu erwirken.

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