VORBEREITUNGEN AUF MÖGLICHES HOCHWASSER

Um 10.30 Uhr wurde am Langenberger Pegel ein Wasserstand von 152 Zentimetern gemessen. Das sind 26 Zentimeter über dem normalen Spiegel. Meldebeginn ist bei 260 Zentimetern. Ab einem Wasserstand von 300 Zentimetern gilt die erste Alarmstufe.

Aufgrund der Wetterprognose, die für die nächsten Tage langanhaltende und teils starke Niederschläge ankündigt, wurde am 30. Mai 2024 eine Hochwasserwarnung für die Weiße Elster herausgegeben. Diese gilt derzeit bis Sonntag, den 2. Juni 2024, um 15 Uhr. Die Stadt Gera hat unmittelbar damit begonnen, erste Vorbereitungen für die mögliche Lage zu treffen. Die Stadtspitze und das Amt für Brand- und Katastrophenschutz sind dazu in regelmäßigem Austausch mit den Feuerwehren, der Wasserwehr oder auch dem Technischen Hilfswerk (THW). 

Interessierte Bürger haben über das Smartcity-Cockpit jederzeit die Möglichkeit, die Pegeldaten für Gera-Langenberg, Berga und Greiz zu verfolgen. Gleiches gilt für den Stand der Wipse in Liebschwitz und den Bieblacher Bach. Eine Grafik zeigt dabei an, wie sich der Pegelstand in den letzten 48 Stunden entwickelt hat und wann gegebenenfalls eine der Warnstufen erreicht wird. Auch die Handy-Warn-Applikationen Nina und Katwarn informieren über das Geschehen.

Nach dem Alarm- und Einsatzplan der Stadt Gera werden bei einem Wasserstand von 260 Zentimetern am Pegel Gera-Langenberg die Katastrophenschutzbehörden informiert, um bei Bedarf weitere Maßnahmen zu veranlassen. Ab einem Wasserstand von 300 Zentimetern gilt die Alarmstufe 1, bei der tägliche periodische Kontrollen der Wasserläufe, Deiche, wasserwirtschaftlichen Anlagen, Brücken sowie der Durchlässe, der gefährdeten Bauwerke und der Ausuferungsbereiche durchgeführt werden. Die zweite Hochwasseralarmstufe ist bei einem Wasserstand von 340 Zentimeter erreicht. Dann kontrolliert ein ständiger Wachdienst die Deiche. Die dritte und höchste Alarmstufe beginnt ab einem Pegelstand von 380 Zentimeter. Ab diesem Zeitpunkt dienen alle Maßnahmen und Handlungen der aktiven Hochwasserabwehr.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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