Das Bundeskabinett hat das Rentenpaket II beschlossen. Durch dieses soll das Rentenniveau in den Jahren bis 2039 nicht unter 48 % des Durchschnittslohns fallen. Ohne Reform würde es auf 45 % absinken. Mit dem sogenannten Generationenkapital will die Bundesregierung den Beitragssatz ab Mitte der 2030er Jahre auf 22,3 % stabilisieren. Gegenwärtig liegt er bei 18,6 % des Einkommens.
Als Generationenkapital wird ein Geldbetrag bezeichnet, der für den Aktienkauf eingesetzt werden soll. Mindestens 200 Milliarden Euro werden bis Mitte der 2030er Jahre benötigt. Geplant ist eine Beschaffung vorwiegend über Kredite. Begonnen werden soll mit zwölf Milliarden Euro in diesem Jahr. Der Entwurf sieht vor, diese Kredite nicht auf die Schuldenbremse anzurechnen. Werden mit den angelegten 200 Milliarden Euro Gewinne erzielt, sollen der gesetzlichen Rentenversicherung jährlich zunächst zehn Milliarden Euro zufließen. Vorgesehen ist dies für die Zeit ab 2036.
Mit der Reform werden die Ausgaben für die gesetzliche Rente bis 2045 von derzeit 372 Milliarden Euro auf 802 Milliarden Euro steigen. Es sind daher weitere Reformen nötig. Denn der 200-Milliarden-Euro-Fonds, welcher in zwölf Jahren aufgebaut sein soll, generiert bestenfalls zehn Milliarden Euro pro Jahr. Bundesfinanzminister Lindner, FDP, stellte bereits die Rentenpakete III, IV und V in Aussicht.
Gewinne am Aktienmarkt entstehen durch Dividenden und Kurssteigerungen. Sind diese aufgrund einer schwachen Wirtschaft zu gering, kommt es nicht zu den erhofften Einnahmen. Zudem müssen Zinsen und Zinseszinsen erst zurückgezahlt werden, bevor der Gewinn in die Rentenkasse überführt werden kann. Das Risiko ist demzufolge hoch.
Bereits am 5. Juli 2024 sollen die Beratungen im Bundesrat beginnen. Am 27. Juni wird sich das Parlament in erster Lesung mit dem Rentenpaket II beschäftigen. Im Oktober 2024 ist mit der Verabschiedung zu rechnen.
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