Nachdem die Gartensaison 2024 bereits begonnen hat, stellt sich vermehrt die Frage, ob und wann auch der Garten der Villa Jahr wieder öffentlich zugänglich sein wird. Eine Antwort kann derzeit noch nicht gegeben werden: Die Stadtverwaltung hat bereits mehrmals versucht, mit dem Eigentümer in Kontakt zu treten, um diese Frage zu besprechen. Bisher blieben die Kontaktversuche allerdings unbeantwortet. Im Rahmen der Verkaufsverhandlungen 2018 sicherte der Eigentümer zu, den Garten zu einzelnen Veranstaltungen auch für die Bürger zugänglich zu machen.
Die Stadt Gera hat die Immobilie im Jahr 2018 an einen privaten Eigentümer verkauft. Der Eigentümer der Villa und des dazugehörigen Gartens ist nach § 7 Thüringer Denkmalschutzgesetz verpflichtet, sein Kulturdenkmal im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht zu erhalten und pfleglich zu behandeln. Ebenso sollen Kulturdenkmale nach § 10 Thüringer Denkmalschutzgesetz der Öffentlichkeit soweit wie möglich zugänglich gemacht werden.
Laura Kreisel, Leiterin der unteren Denkmalschutzbehörde, erklärt:
„Die Villa Jahr ist eine Bereicherung für unsere Stadt – sowohl als Bau- also auch Gartendenkmal. Zur Buga zog das grundhaft sanierte Areal, das vor allem mit seinen Rhododendronanlagen begeisterte, viele interessierte Besucherinnen und Besucher an. Es war daher beim Verkauf unsere Intension, diesen Park auch für die Allgemeinheit zu erhalten. Darum bemühen wir uns seit Jahren mit Nachdruck, mit dem Eigentümer ins Gespräch zu kommen und so die damals getroffene Vereinbarung umzusetzen.“
Seit diesem Jahr sei auch die Anwendung von Zwangsmitteln in Betracht gezogen worden.
QUELLE: STADTVERWALTUNG
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