Grund der Neugliederung der Wahlbezirke sind die weiteren Geraer Ortsteile.
Alle Wahlberechtigten in Gera haben ihre Wahlbenachrichtigungen für die Europawahl, die Stadtratswahl, die Oberbürgermeisterwahl und die Wahl der Ortsteilbürgermeister und weiteren Mitglieder der Ortsteilräte erhalten. Darauf ist das für den jeweiligen Wähler zuständige Wahllokal vermerkt. Sollten sich die Bürgerinnen und Bürger in einigen Fällen fragen, warum ihr Wahllokal in diesem Jahr ein anderes ist, als es noch zur letzten Wahl im Jahre 2021 der Fall war oder aus welchem Grund es dazu kommen kann, dass das neu zugeteilte Wahllokal weiter weg ist als das bisherige.
Beginnend mit dem Wahljahr 2024 wurden in der organisatorischen Durchführung der Wahlen in Gera die größten Änderungen seit mehreren Jahrzehnten notwendig und wirksam: Am 26.Mai 2024 werden nicht nur die Stadtratsmitglieder, der Oberbürgermeister, die Ortsteilbürgermeister und die weiteren Mitglieder der Ortsteilräte wählt, sondern es kommen drei neue und große Ortsteile mit Ortsteilverfassung hinzu, deren Gebiet nun auch wahlorganisatorisch vom umgebenden Stadtgebiet abzugrenzen war. Mit der bevorstehenden Kommunalwahl werden die Ortsteile „Lusan“, „Pforten und Zschippern“ sowie „Ostviertel, Leumnitz und Südhang“ (siehe Karte) neu entstehen. Allein der neue Ortsteil Lusan hat mit einer Größe von zirka 21000 Einwohnern und zwölf Wahllokalen die Dimension einer üblichen Kreisstadt. Der Ortsteil „Ostviertel, Leumnitz und Südhang“ ist mit mehr als 8000 Einwohnern und sechs Wahllokalen ungefähr so groß wie die Stadt Weida.
Hierzu mussten viele Adresszuordnungen zu den Wahllokalen neu geordnet werden, sei es, um die Grenzen der neuen Ortsteile auch in den Wahlbezirken abzubilden oder die gesetzlich vorgeschriebene Höchstzahl von Einwohnern je Wahllokal nicht zu überschreiten. Das war auch deshalb nicht ganz einfach, da viele der bisherigen Stimmbezirke ungeachtet jetzt wirksam werdender Ortsteilgrenzen über viele Jahre bestanden.
Darüber hinaus sind bei der Größe der Stimmbezirke unterschiedliche Einwohnerzahl-Höchstgrenzen je nach Art der Wahl und zugehöriger Wahlordnung zu beachten. Während zur Europawahl und zur Bundestagswahl bis zu 2500 Einwohner je Stimmbezirk möglich sind, können zu Kommunalwahlen in Thüringen sogar bis zu 5000 Einwohner je Stimmbezirk zugelassen werden. Die Geraer Wähler erwarten an den Wahlsonntagen zügige Abläufe ohne Schlangen vor den Wahllokalen. Gleichzeitig sind einige Hundert ehrenamtliche Wahlhelfer in den Wahllokalen und bei der Briefwahl tätig. Auch sie müssen am Wahltag zeitlich zumutbare Arbeitsumfänge insbesondere bei der Stimmauszählung haben. Deswegen wurden alle Geraer Stimmbezirke nach der Obergrenze der Thüringer Landeswahlordnung von in der Regel nicht mehr als zirka 1500 Einwohnern gebildet.
Die neue Gliederung im Stadtgebiet gilt für alle Wahlen in diesem Jahr und darüber hinaus auch 2025 für die Bundestagswahl. Zudem mussten wir noch die bestehende Grenze der beiden Geraer Landtagswahlbezirke 41 und 42 beachten, die unangetastet blieb. Etwaige Änderungen dieser Grenze werden ausschließlich auf Landesebene angeordnet. Nach der Wahl ist vor der Wahl: Schon am 1. September 2024 folgt die Wahl des Thüringer Landtags, wozu die Wahlorganisation der Stadt Gera ein weiteres Mal auf die Probe gestellt wird. Sollte trotz aller Änderungen festgestellt werden, dass der Weg zum zugewiesenen Wahllokal zu beschwerlich ist oder die Bürgerinnen und Bürger am Wahltag gar nicht in Gera sind, kann die Möglichkeit der Briefwahl genutzt werden. Seit 6. Mai 2024 ist das Briefwahllokal im Kultur- und Kongresszentrum geöffnet.
Die Unterlagen sind auch online unter „www.gera.de/wahlscheinantrag“ oder postalisch anzufordern und postalisch wieder zurückzusenden. Sollte für die Rücksendung der Wahlbriefe der Postweg gewählt werden, wird darum gebeten, ausreichend Postlaufzeit vor dem Wahlsonntag einzuplanen.
QUELLE: STADTVERWALTUNG
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