Die Dokumente erhalten die Sorgeberechtigten auf dem Postweg. Alternativ können diese auf der städtischen Webseite heruntergeladen werden.
Mit der Einschulung beginnt ein entscheidender neuer Lebensabschnitt, der für Kinder und Eltern gleichermaßen von großer Bedeutung ist. Der erste wichtige Schritt auf dem Weg vom Kindergarten- zum Schulkind ist die Anmeldung des zukünftigen Erstklässlers durch Eltern und Sorgeberechtigte an der gewünschten Schule. Kinder, die im Zeitraum vom 2. August 2018 bis zum 1. August 2019 geboren wurden und somit zum Schuljahr 2025/2026 schulpflichtig werden, müssen zwischen dem 2. und 8. Mai 2024 an einer Schule angemeldet werden. Alle Sorgeberechtigten der Schulanfänger in der Stadt Gera erhalten per Post das Anmeldeformular mit einem Merkblatt, einen Elternbrief des Staatlichen Schulamts Ostthüringen sowie ein Informationsschreiben des kinder- und jugendärztlichen Dienstes zur Schulaufnahmeuntersuchung.
Das Geraer Amt für Bildung weist darauf hin, dass die Anmeldung des Kindes nur persönlich an der gewünschten Schule möglich ist. Die genauen Anmeldezeiten werden auf der Homepage der jeweiligen Schule veröffentlicht.
Folgende Dokumente sind zur Anmeldung mitzubringen:
- das ausgefüllte Schulanmeldeformular im Original mit Erst- und Zweitwunsch
- Kopie der Geburtsurkunde des Schulkindes bzw. Auszug aus dem Familienstammbuch
- ggf. die Negativbescheinigung für das alleinige Sorgerecht
- Nachweis der Masernschutzimpfung
Alle wichtigen Informationen für die diesjährige Schulanmeldung sind auch unter der folgenden Adresse verfügbar:
Das städtische Amt für Bildung dankt allen Eltern und Sorgeberechtigten für ihre Mitwirkung.
QUELLE: STADTVERWALTUNG
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