EINSCHRÄNKUNGEN DER MEINUNGSFREIHEIT

Diese Überschrift in einer namhaften Zeitung sagt viel über die Meinungsfreiheit in Deutschland aus, finden Kritiker. (Bild: FAZ-Webseite, Bildschirmfotografie, Bildzitat)

Ein Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sorgte am 16. April 2024 für Aufsehen. Das Blatt titelte „Kritik an der Regierung ist erlaubt”. Es ging um das Gerichtsurteil zu Julian Reichelts Äußerungen. Der Journalist und frühere Redaktionsleiter der Zeitung „Bild” hatte die Bundesregierung kritisiert, indem er schrieb, sie habe in den letzten zwei Jahren 370 Millionen Euro Entwicklungshilfe an die Taliban gezahlt. Daraufhin wurde Svenja Schulze, SPD, aktiv. Das Kammergericht Berlin beschäftigte sich mit dem Fall und untersagte die Äußerung. Reichelts Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel rief daraufhin das Bundesverfassungsgericht an, welches ihm Recht gab, weil es sich nach dessen Auffassung um eine Meinungsäußerung handelt und das Grundrecht der Meinungsfreiheit verletzt wurde.

In einem Telegram-Kanal hieß es daraufhin, man wisse, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland in großer Gefahr sei, wenn eine derartige Selbstverständlichkeit als Überschrift in einem Artikel erscheint. In den sozialen Netzwerken wird bereits seit längerem vor einer zunehmenden Bedrohung der Meinungsfreiheit gewarnt.

Mit Argwohn wird dabei auf den „Digital Services Act” der EU geschaut. Diese Verordnung ermöglicht es den Staaten, Gesetze zu erlassen, die Internetdienste zwingt, „Desinformationen”, „Hassreden” und „schädliche Inhalte” zu unterbinden. Die Ministerinnen Faeser und Paus wollen sogar gegen „Hass im Netz auch unter der Strafbarkeitsgrenze” vorgehen. Denn wer den Staat verhöhne, müsse mit einem starken Staat konfrontiert werden, so ihre Überzeugung.

Auch die Äußerungen des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, werden als Ankündigung gewertet, die Meinungsfreiheit einzuschränken. Dieser hatte die „Delegitimierung staatlichen Handelns” als Einsatzgrund für den Inlandsgeheimdienst genannt. Wer staatliches Handeln kritisiere, etwa die Entwicklungspolitik, könne also künftig Probleme bekommen, meinen Kritiker. Zuvor wurde die Behörde nur bei einer „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates” aktiv.

In den sozialen Netzwerken verbreitete sich vor einigen Tagen eine Stellungnahme der Deutschen Polizeigewerkschaft Hamburg. Diese hatte zum Thema Meinungsfreiheit einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. November 2011 zitiert:

Das Problem bei der Einschränkung des Äußerungsrechtes ist, dass die Grenzen mit juristisch nicht greifbaren Formulierungen gezogen werden, gegen die man sich nur schwer wehren kann. Begriffe wie „Desinformation”, „Hassreden” und „schädliche Inhalte” lassen großen Interpretationsspielraum und sorgen bei den Plattformbetreibern wegen der drohenden Strafen für einen vorauseilenden Gehorsam. Zudem wird kaum mehr unterschieden zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung.

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