NEUE ZOLLREGELN FÜR AGRARPRODUKTE AUS DER UKRAINE

Als Reaktion auf die anhaltenden Proteste gegen zollfreihe Agrarprodukte aus der Ukraine werden die Zölle aller Wahrscheinlichkeit nach in einem begrenzten Umfang wieder eingeführt.

Unterhändler der EU-Staaten und des Europäischen Parlaments haben in der Nacht vom 19. auf den 20. März 2024 eine Einigung hierzu erzielt. Diese bedarf allerdings noch der Zustimmung des Europäischen Parlaments und der Mitgliedsstaaten.

Konkret wird die Aussetzung der Zölle auf Waren aus der Ukraine bis Juni 2025 verlängert. Für den Import von Eiern, Geflügel, Zucker, Mais, Hafer Honig in die EU werden Obergrenzen gelten. Die Einfuhrabgaben werden erst beim Überschreiten dieser Obergrenzen fällig.

Viele Flächen und Landwirtschaftsbetriebe in der Ukraine wurden von Kapitalertragsgesellschaften aus den USA aufgekauft. Es kommen bei der Nahrungsmittelproduktion Stoffe zum Einsatz, die in der EU nicht erlaubt sind. Durch die billigen Erzeugnisse aus der Ukraine haben europäische Betriebe einen Wettbewerbsnachteil.

Unbestätigten Informationen zufolge beabsichtigt die EU-Kommission, Strafzölle für den Import von Getreide aus Russland und Weißrussland einzuführen. In Kürze sei mit einem Entwurf zu rechnen, heißt es aus informierten Kreisen.

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