Ist die AFD ein „Prüffall”, ein „Verdachtsfall” oder gar schon eine „gesichert extremistische Bewegung”? Die Vorsitzende Alice Weidel spricht von einem politisch motiviertem Vorgehen gegen ihre Partei, wegen des zunehmenden Erfolges.
Beim Bundesamt für Verfassungsschutz gibt es drei Stufen. Sie sind unter anderem relevant dafür, ob und in welchen Ausmaß nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden können. Dazu gehört das Abhören von Telefonaten.
Das Oberverwaltungsgericht in Münster muss derzeit klären, ob die durch das Bundesamt für Verfassungsschutz vorgenommene Einstufung der AFD als „Verdachtsfall” rechtens ist. Die AFD hatte beim Verwaltungsgericht Köln gegen die Einstufung geklagt, jedoch ohne Erfolg. Anschließend legte sie Berufung gegen das Urteil ein.
Es um bestimmte Äußerungen, die als rechtsextrem bzw. verfassungsfeindlich gewertet werden. Die AFD spricht von Einzelmeinungen, verweist auf ihr Programm und sieht sich auf dem Boden des Grundgesetzes. Was die Einordnung dieser Einzelmeinungen anbetrifft, ist aus Sicht der AFD die fehlende Definition von Rechtsextremismus problematisch.
Betrachtet wurde unter anderem, wie die AFD den ethnischen und kulturellen Wandel beschreibt und bewertet, ob als Zufall oder Absicht, wünschenswert oder unterbindungswürdig. Eingeschleuste V-Leute können in den sozialen Netzwerken provokante Inhalte absetzen, auf Reaktionen anderer AFD-Mitglieder warten und diese ihrem Auftraggeber melden. Genutzt werden auch die Sammlungen linksorientierter Organisationen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz konnte die AFD so als „Verdachtsfall” einstufen. Die vorherige Einstufung als „Prüffall” ermöglichte lediglich das Zusammentragen von Informationen über öffentlich zugängliche Quellen. Gesammelt wurden Symbole und Zitate sowie Losungen, die auch die SA verwendet hatte.
Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung arbeitet das Bundesamt für Verfassungsschutz daran, die gesamte AFD als „gesichert extremistische Bewegung” einzustufen. Die Zeitung beruft sich auf interne Nachrichten und Vermerke des Inlandsgeheimdienstes. Inzwischen mehrt sich aber die Kritik.
Der Politikwissenschaftler Werner J. Patzelt behauptet, der Verfassungsschutz schütze inzwischen nicht mehr die Verfassung, sondern die Regierung. Einige bezeichnen den Verfassungsschutz gar als Munitionssammler für die Regierung, um politische Gegner bekämpfen zu können. Gleichzeitig steht die Frage im Raum, wie stark die AFD von sogenannten V-Leuten durchsetzt ist.
Der Journalist, Sachbuchautor und Jurist Ronen Steinke sagt, der deutsche Verfassungsschutz war nie eine neutrale Instanz. Er bezeichnet ihn als einen Geheimdienst, der die liberale Demokratie schwächt. Die Regierung habe die Möglichkeit, mit hoheitlicher Macht festzulegen, welche legale Oppositionsgruppe noch okay sei, und welche nicht. Steinke, der auch für die linksliberale Süddeutsche Zeitung schreibt, spricht sich für die Abschaffung des Verfassungsschutzes und offene, politisch-argumentative Antworten aus. Entsprechend äußerte er sich im Hörfunkkanal Deutschlandfunk Kultur.
Kommentar hinterlassen