HINWEISE FÜR DIE KOMMUNALEN FRIEDHÖFE

Alle Grabstellen der Urnenreihenanlage in den Abteilungen VI d auf dem Südfriedhof, VI b auf dem Friedhof Untermhaus und VIII c auf dem Friedhof Langenberg, deren Ruhefrist bis einschließlich 28. Februar 2024 abgelaufen ist, werden ab dem 1. März 2024 durch die Friedhofsverwaltung beräumt. Angehörige, die Grabzubehör bzw. den Kissenstein selbst beräumen möchten, haben noch bis einschließlich 28. Februar 2024 die Möglichkeit, dies zu tun. Weitere Fragen hierzu beantwortet die Friedhofsverwaltung.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*