BETRUNKENE VERKEHRSTEILNEHMER

In den frühen Morgenstunden des 3. Februar 2024 wurden im Rahmen von Verkehrskontrollen im Stadtkreis der Fahrer eines E-Scooters mit 1,56 pro mille und ein Autofahrer mit 1,38 pro mille festgestellt. Beide Fahrer liegen mit ihrem Atemalkoholwerten deutlich im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit und werden nun als Beschuldigte im Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr geführt.

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