Neben der Neu-, Tages- und Wiederzulassung von Kraftfahrzeugen ist auch die Umschreibung mit und ohne Halterwechsel über das Internetz möglich. Über das Portal „i-Kfz” können Fahrzeuge unkompliziert und modern unter anderem ohne Identifizierung außer Betrieb gesetzt werden. Zudem sind Adressänderungen oder Saison- und Oldtimerkennzeichen auswählbar. Die KFZ-Zulassungsbehörde in Gera erweitert ihr digitales Angebot stetig. Erstmals können auch juristische Personen „i-Kfz” nutzen.
Zusätzlich wurden die Identifizierungsmöglichkeiten erleichtert. Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gera können sich nun über die „Bund ID” ausweisen. Für juristische Personen besteht die Möglichkeit sich über das Unternehmenskonto mit Elster-Zertifikat zu identifizieren. Für Außerbetriebsetzungen entfällt die Identifizierung.
Nach erfolgreicher digitaler Zulassung dürfen Fahrzeuge direkt am Straßenverkehr mit einem vorläufigen Zulassungsnachweis und der Anbringung der amtlichen Kennzeichen teilnehmen. Der vorläufige Zulassungsnachweis wird am Ende des Zulassungsprozesses als PDF bereitgestellt und ist zehn Tage lang gültig. Innerhalb dieser Frist werden Zulassungsbescheid inklusive Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt.
Für Fragen zum Portal „i-Kfz” steht das Bundesministerium für Digitales und Verkehr zur Verfügung.
QUELLE: STADTVERWALTUNG
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