GERAS SCHROTTIMMOBILIEN IM VISIER

Ein jeder kennt sie: Baufällige Häuser im Stadtgebiet, die durch ihren Zustand vor allem optisch negativ auffallen. Kommen hier Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Sicherheit hinzu, tritt das Amt für Bauordnung und Denkmalschutz auf dem Plan, um diese zu wahren. Aktuell befinden sich 170 Immobilien auf der Liste der gemeinhin als Schrottimmobilien bezeichneten Objekte, die regelmäßig von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amts auf Gefahrenstellen kontrolliert werden. Wird eine solche entdeckt und aktives Handeln wird nötig, werden die Eigentümer der betroffenen Immobilie kontaktiert und aufgefordert, diese entsprechend zu sichern. Für 27 Objekte wurden 2023 Sicherungsaufforderungen durch die Stadt ausgesprochen. Die am häufigsten  vorkommenden Gefahrenquellen waren dabei zersplitterte Fensterscheiben, lose Glasscherben und lose Dacheindeckungen. 17 Eigentümer kamen der Aufforderung nach und sicherten ihr Gebäude in Eigenleistung.

Ist dem nicht der Fall und es droht eine akute Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, wird die Stadt selbst aktiv und veranlasst umgehend die Absicherung des Gebäudes, um allen Bürgerinnen und Bürgern eine gefahrenfreie Nutzung der jeweiligen Straße in diesem Bereich zu ermöglichen. Daniela Hofmann-Weber, Leiterin des Amts für Bauordnung und Denkmalschutz, erklärt:

„Viele Menschen fragen immer wieder, warum die Stadt bei solchen Immobilien nicht eingreift. Die Antwort ist ganz einfach: Weil es auch für solche Vorgänge Regeln und Gesetze gibt, an die wir uns halten müssen. Zunächst ist immer der Eigentümer in der Pflicht. Wir können als Behörde nicht ohne weiteres in fremdes Eigentum eingreifen. Kommt der Eigentümer seiner Verpflichtung aber nicht nach und reagiert auch nicht auf entsprechende Aufforderungen, können und müssen wir handeln, um konkrete Gefahren abzuwenden.“

Ein Beispiel hierfür ist die Immobilie in der Schellingstraße 22, die im Oktober 2023 im Rahmen einer Ersatzvornahme durch die Stadt Gera gesichert wurde. Vorausgegangen war ein Deckeneinsturz, bei dem ein Deckenbalken ein Fenster im Erdgeschoss durchschlagen hatte. Die auf den Gehweg und Straße gefallenen Glasscherben wurden umgehend durch den städtischen Bauhof beseitigt. Da nicht auszuschließen war, dass weitere Deckeneinbrüche folgen und somit weitere Bauteile in den öffentlichen Verkehrsraum gelangen würden, wurde in Absprache mit dem Tiefbau- und Verkehrsamt noch am selben Tag eine halbseitige Sperrung der Schellingstraße vor dem Gebäude eingerichtet. Da die Eigentümer nicht handelten, hat die Stadt die weiteren notwendigen Sicherungsmaßnahmen selbst veranlasst.

In manchen Fällen braucht es auch die Unterstützung der Feuerwehr, um die Gefahren zu beseitigen, die von einer Schrottimmobilie ausgehen können. Fünfmal mussten die Kameraden 2023 ausrücken, um Objekte von Dächern zu entfernen und herabgefallene Glasscherben oder Bauteile aus dem Straßenraum zu beseitigen. Dazu gehören beispielsweise Dachschindeln vom Dach der Richard-Wagner-Straße 31 und herabfallende Bauteile vom Objekt Feuerbachstraße 6.

Durch Sanierung und Abriss konnten im vergangenen Jahr insgesamt zehn Objekte von der Liste der Schrottimmobilien gestrichen werden. Die Gesamtkosten, die die Stadt Gera für nötige Ersatzvornahmen tragen muss, belaufen sich 2023 auf etwa 24’000 Euro, wobei einige Maßnahmen noch nicht abgerechnet wurden.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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