AUTO FAHREN — IN WENIGEN JAHREN EIN PROBLEM

Die EU will die Grenzwerte für Luftschadstoffe herabsetzen, um dem „Green Deal” gerecht zu werden. Das Urteil des Berliner Landgerichts verlangt eine Senkung der Emissionen in den Bereichen Verkehr und Gebäude. Die geplante Novellierung der Richtlinie für Altfahrzeuge soll zu mehr Verschrottungen in der EU führen.

Die Bundesregierung muss zusätzliche Sofortmaßnahmen beschließen, um die Emissionen in den Bereichen Verkehr und Gebäude zu senken. Dieses Urteil fällte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 30. November 2023. Geklagt hatten die Deutschen Umwelthilfe und der Umweltverband BUND. Sie werfen den zuständigen Ministerien vor, nicht ausreichend gehandelt haben, als die zulässige Emissionsmenge in den beiden Sektoren überschritten wurde. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, fordert ein sofortiges Tempolimit von 100 Kilometern pro Stunde auf Autobahnen und 30 Kilometern pro Stunde innerhalb von Ortschaften, und zudem eine Sanierungsoffensive für Kindertagesstätten.

Laut einer Umfrage, welche das des Marktforschungsinstituts Yougov im Auftrag der Plattform Ebay durchgeführt hat, wollen die meisten Autofahrer ihr Fahrzeug nun länger behalten, als sie zunächst geplant hatten. Der Grund ist die wirtschaftlich angespannten Situation. Das jedoch könnte den Klimazielen zuwiderlaufen. Gleichzeitig werden viele Altfahrzeuge nach Afrika verkauft, wodurch Ressourcen verloren gehen. Auf EU-Ebene wird daher die Überarbeitung der im September 2000 verabschiedeten Richtlinie 2000/53/EG für Altfahrzeuge vorbereitet.

https://germany.representation.ec.europa.eu/news/kreislaufwirtschaft-eu-kommission-legt-eine-verordnung-fur-recycling-von-fahrzeugen-vor-2023-07-13_de

Die Europäische Kommission hat bereits im Juli 2023 einen Vorschlag hierzu veröffentlicht. Die novellierte Richtlinie soll auch vorgeben, ab wann ein Auto als Altfahrzeug zählt und stillgelegt werden muss. Das betrifft beispielsweise Fahrzeuge, die die Hauptuntersuchungsfrist um mehr als zwei Jahre überschritten haben.

Außerdem schlägt die Europäische Kommission eine deutliche Absenkung der Grenzwerte für Luftschadstoffe vor. Damit kommt sie zwar den Empfehlungen der WHO nicht nach, doch die Auswirkungen wären weitreichend. Weitere Verschärfungen sind absehbar. Die EU verfolgt im Rahmen des „Green Deal” ein sogenanntes Null-Schadstoff-Ziel. Ab dem Jahr 2050 dürfen keine Schadstoffe in die Umwelt gegeben werden.

Stickstoffdioxid

  • bisheriger Tagesgrenzwert: 40 µg pro Kubikmeter Luft
  • künftiger Tagesgrenzwert: 20 µg pro Kubikmeter Luft
  • Empfehlung der WHO: 10 µg pro Kubikmeter Luft

Feinstaub PM 2,5

  • bisheriger Tagesgrenzwert: 25 µg pro Kubikmeter Luft
  • künftiger Tagesgrenzwert: 10 µg pro Kubikmeter Luft
  • WHO-Empfehlung: 5 µg pro Kubikmeter Luft

Feinstaub PM 10

  • bisheriger Tagesgrenzwert: 40 µg pro Kubikmeter Luft
  • künftiger Tagesgrenzwert: 20 µg pro Kubikmeter Luft
  • Empfehlung der WHO: 15 pro Kubikmeter Luft

Tagesmittelwert für Schwefeldioxid

  • bisheriger Tagesgrenzwert: 125 µg pro Kubikmeter Luft
  • künftiger Tagesgrenzwert: 50 µg pro Kubikmeter Luft
  • Empfehlung der WHO: 20 µg pro Kubikmeter Luft

Tagesmittelwert für Schwefeldioxid am 10. Januar 1990

  • Gera-Zentrum: 519 µg pro Kubikmeter Luft
  • Jena-Zentrum: 554 µg pro Kubikmeter Luft
  • Saalfeld: 521 µg pro Kubikmeter Luft

Tagesmittelwerte in Gera am 6. Dezember 2023 (Friedericistraße)

  • Stickstoffdioxid: 14 µg pro Kubikmeter Luft
  • Feinstaub PM 10: 14 µg pro Kubikmeter Luft
  • Feinstaub PM 2,5: 12 µg pro Kubikmeter Luft
  • Luftqualitätsindex (LQI): gut (2)

Die Absenkung der Grenzwerte würde auf Fahrverbote in den Innenstädten hinauslaufen, da es dort zu Überschreitungen käme. Läge der Grenzwert für Schwefeldioxid bei 50 µg pro Kubikmeter Luft, wäre er an der Hälfte der deutschen Meßstellen überschritten.

Treten die Änderungen in Kraft, müssen die Mitgliedsstaaten diese ab dem Jahr 2030 umsetzen. Möglich sein werden dann auch Klagen bei gesundheitlichen Leiden aufgrund von Luftschadstoffen, wenn gegen die Luftqualitätsvorschriften verstoßen wird. Dann bestünde ein Anspruch auf Entschädigung. Vor Gericht ziehen könnten dann nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Nichtregierungsorganisationen mit kollektiven Schadenersatzklagen.

Die Deutsche Umwelthilfe gibt an, es stürben jährlich rund 53’800 Menschen in Deutschland vorzeitig wegen der Feinstaubbelastung, 6000 wegen Stickstoffdioxid und 3350 wegen zu hoher Ozon-Werte.

Besitzer von Elektrofahrzeugen müssen sich auf ein neues Abgabensystem einstellen, da sich die Einnahmen des Staates mit dem Rückgang der Verbrennerfahrzeuge verringern würden. Sowohl die Mineralölsteuer als auch die KFZ-Steuer sind nicht für die Elektromobilität geeignet. Es gibt Überlegungen für eine kilometerbezogene Abgabe.

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