AKQUISE DER DEUTSCHEN TELEKOM IN GERA ENDET AM 30. NOVEMBER 2023

Ein schneller Internetanschluss ist grundlegender Bestandteil des täglichen Lebens, digitalen Lernens und modernen Arbeitens. Daher arbeitet die Stadt Gera gemeinsam mit der Telekom daran, den Breitbandausbau in unterversorgten Gebieten weiter voranzutreiben.

Im Rahmen eines Förderprogramms von Bund und Ländern haben Hausbesitzer im Ausbaugebiet noch bis zum 30. November 2023 die Möglichkeit, einen kostenfreien Glasfaser-Hausanschluss zu beantragen.

Die Deutsche Telekom hat darüber informiert, dass dann die Vorvermarktungsphase endet. Wenn die Frist versäumt wird, bedeutet dies, dass auch Adressen im Ausbaugebiet nicht mehr kostenfrei angeschlossen werden können, sondern sich der Preis für den Hausanschluss auf bis zu 800 Euro belaufen kann.

Betroffen sind insbesondere die Ortsteile Thränitz, Weißig, Dürreneberdorf/Langengrobsdorf, sowie die Ortslagen Lessen, Rusitz, Kaimberg, Poris-Lengefeld, Lietzsch, Otticha und Niebra. Aber auch in anderen Ortslagen gibt es Teilgebiete. Die Telekom wird an Adressen im förderfähigen Gebiet nochmal ein Erinnerungsschreiben versenden.

Die Stadtverwaltung empfiehlt die Chance auf einen kostenlosen Glasfaseranschluss zu nutzen und bittet alle betroffenen Grundstückseigentümer, sofern noch nicht geschehen, den erforderlichen Antrag für einen Hausanschluss bei der Telekom einzureichen.

Auf der folgenden Internetseite der Telekom unter können Bürgerinnen und Bürger selbst prüfen, ob sich die Adresse im Ausbaugebiet befindet und den Hausanschluss direkt beantragen:

https://www.telekom.de/netz/glasfaser

Eine Übersichtskarte ebenso wie eine Anleitung zur Beantragung des Hausanschlusses steht zur Verfügung unter folgender Adresse:

https://www.gera.de/verwaltung-buergerservice/projekte/weichen-fuer-breitbandausbau-in-der-stadt-gera-gestellt

Eine persönliche Rücksprache mit den Mitarbeitern im Telekom-Shop in den Gera-Arcaden ist ebenfalls möglich. Diese helfen bei der Beantragung professionell weiter und beraten Interessierte hinsichtlich dessen, ob sich eine Adresse im geförderten Gebiet befindet.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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