Wer am Schalter der Deutschen Bahn AG eine Fahrkarte für den Fernverkehr kauft, muss seit dem 1. Oktober 2023 seinen Namen und eine E-Mail-Adresse bzw. Mobilfunknummer angeben. Anstatt der klassischen Fahrkarte erhalten Kunden auf Wunsch den Ausdruck des Online-Tickets mit QR-Code. Zunächst gilt das nur für die preislich reduzierten Tarife wie „Sparpreis“ und „Super Sparpreis“. Angegeben werden kann auch die E-Mail-Adresse oder Handynummer eines Dritten, auf die der Reisende Zugriff hat. Am Automaten können Fahrkarten für die genannten Tarife noch bis Ende dieses Jahres anonym erworben werden.
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