HINWEIS DER BUNDESWEHR ZUM STANDORTÜBUNGSPLATZ „ZEITZER FORST“

Der Standortälteste macht auf Gefahren auf dem Standortübungsplatz „Zeitzer Forst“ und das geltende Betretungs- und Befahrungsverbot aufmerksam. Der Standortübungsplatz ist eine für die Öffentlichkeit gesperrte militärische Anlage und als solche an deren Grenzen vollständig umlaufend durch Beschilderung als Militärischer Sicherheitsbereich gekennzeichnet und durch Schranken gesperrt.

Auf der dem Platz abgewandten Seite gilt:

  • militärischer Sicherheitsbereich
  • Grenze des Standortübungsplatzes
  • Schieß- und Übungsbetrieb
  • Blindgänger, Lebensgefahr

Unbefugtes Betreten des Platzes ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt.

Auf der dem Platz zugewandten Seite gilt:

  • Grenze des militärischen Sicherheitsbereichs
  • Berühren und Aneignen von Gerät, Munition und Munitionsteilen ist verboten!

Der Standortübungsplatz „Zeitzer Forst“ wird ganztags, auch nachts und an den Wochenenden, zu Ausbildungsund Übungszwecken genutzt. Das Betreten des Standortübungsplatzes und Befahren mit Fahrzeugen jeglicher Art ist verboten. Das Verbot wird per Kameras strikt überwacht. Jeder Verstoß wird zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. In den vergangenen Monaten kam es wiederholt zu Verstößen gegen das Betretungs- und Befahrungsverbot. Die
Gefahren, die durch das illegale Betreten und Befahren entstehen, werden mit Nachdruck angesprochen.

Das Berühren von Munition, Munitionsteilen und militärischem Gerät ist verboten. Vor allem Kinder sind hierbei erheblichen Gefahren ausgesetzt. Die Bekanntgabe der Mitteilung an Schulen wird daher dringend empfohlen.
Die Ablagerung von Müll sowie das Entnehmen von Früchten, Pilzen oder Kräutern ist verboten. Es gilt ein Film- und Fotografierverbot auf dem gesamten Platz.

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