Anträge zur Förderung der Kultur im Jahr 2024 können noch bis zum 31. Oktober 2023 gestellt werden.
Mit Beschluss des Geraer Stadtrates am 6. September 2023 ist die „Kulturförderrichtlinie der Stadt Gera zur Förderung von künstlerischen Projekten, Breiten- und Soziokultur ab 2024“ (Nr. 82/2020 1. Ergänzung) in Kraft getreten. Diese findet für die nächste Förderperiode 2024 Anwendung. In der Kulturförderrichtlinie sind u.a. die Voraussetzungen und Fristen für mögliche Förderungen, die Form der Antragstellung und der Abrechnung sowie die Fach- und Beschlussgremien festgelegt.
Alle Geraer Kulturvereine und kulturell Aktiven, die im kommenden Jahr kulturelle oder künstlerische Projekte planen, und auf Förderung angewiesen sind, können Anträge auf Fördermittel bis zum 31. Oktober 2023 schriftlich beim Kulturamt der Stadt Gera einreichen. Förderfähig sind beispielsweise kulturelle Veranstaltungen, Ausstellungen, musikalische Projekte, Vorträge und Lesungen, Literaturprojekte, Projekte zur kulturellen Bildung und Neuanschaffungen. Der Abgabetermin am 31. Oktober 2023 ist bindend.
Das Kulturamt der Stadt Gera möchte den kulturellen Akteuren der Stadt Gera für ihr kontinuierliches Engagement danken und auch für das kommende Jahr ermutigen, optimistisch in die Zukunft zu schauen und weiterhin engagiert an der kulturellen Lebensqualität und Vielfalt mitzuwirken.
Die Kulturförderrichtlinie sowie die dazugehörigen Formulare sind auf der Internetseite der Stadt Gera „www.gera.de“ unter Ortsrecht & Satzungen à Kultur zu finden.
Weiterreichende Informationen erteilt das Kulturamt gern telefonisch unter der Rufnummer 0365 8383601 oder über „kultur@gera.de“.
QUELLE: STADTVERWALTUNG
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