STADT VERÖFFENTLICHT WEGEN „DEUTSCHLANDTICKET“ SONDERAMTSBLATT MIT ALLGEMEINVERFÜGUNG

Nach dem Stadtratsbeschluss zum „Deutschlandticket“ hat die Stadtverwaltung nun ein Sonderamtsblatt mit der notwendigen Allgemeinverfügung veröffentlicht. Die darin enthaltenen Regelungen sind Voraussetzung für den Zuschuss von Bund und Land, um das Defizit für den Verkehrsbetrieb auszugleichen.

Die Stadt erlässt mit der Allgemeinverfügung allgemeine Vorschriften zur Festsetzung des „Deutschlandtickets“ als Höchsttarif im öffentlichen Personennahverkehr nach § 1 Abs. 2 ThürÖPNVG und zur Gewährung von Ausgleichsleistungen für finanzielle Nachteile im Zusammenhang mit der Beförderung von Fahrgästen mit einem „Deutschlandticket“.

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