STADTVERWALTUNG INFORMIERT ÜBER GEPLANTE ANSIEDLUNG IM GI CRETZSCHWITZ

Im Industriegebiet Cretzschwitz möchte das südkoreanische Unternehmen SungEel einen Recyclingpark errichten, in dem ab 2027 Lithium-Ionen-Batterien mechanisch zerlegt und somit für die Kreislaufwirtschaft aufbereitet werden. In der jüngsten Stadtratssitzung haben sich die Gremienmitglieder mehrheitlich dafür ausgesprochen, dem Projekt eine Chance zu geben und ein Prüfverfahren durchführen zu lassen, ob die potentielle Neuansiedlung den notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) entspricht. Da die Ankündigung des Vorhabens jedoch viele Fragen und auch Ängste unter den Bürgern ausgelöst hat, sollen die wichtigsten Aspekte hier noch einmal skizziert werden. Auf der städtischen Internetseite „www.gera.de/recycling-park” wurde eine Projektseite erstellt, auf der fortlaufend neue Informationen bereitgestellt werden. Zudem bietet auch der Investor selbst verschiedene Informationsmöglichkeiten an.

I. Ist über die Ansiedlung jetzt schon entschieden?
Nein. Bevor überhaupt eine Entscheidung getroffen werden kann, ist das Ergebnis des BImSchG-Verfahrens abzuwarten, das in diesem Fall vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) in Weimar durchgeführt wird. Nur dann, wenn alle Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen, kann von der Behörde grünes Licht für eine Ansiedlung gegeben werden. Vertragspartner wären hier die Thüringer Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) sowie die südkoreanische Investorengemeinschaft von SungEel HiTech Europe Kft. und Samsung C&T Deutschland GmbH. Die Stadt Gera selbst ist kein Vertragspartner und ist auch im Genehmigungsprozess nur beteiligte Institution, die Fachbelange prüft und Zuarbeiten leistet.

II. Wird hier ein verkürztes Verfahren angewandt?
Nein. Bisher wurden lediglich Vorgespräche geführt. Am 12. September 2023 fand die Antragskonferenz der Genehmigungsbehörde statt. Mit dieser Antragskonferenz wurde den Fachbehörden sowie Verbänden, Versorgern und den Ortsteilbürgermeistern die Möglichkeit gegeben, Fragen an den Vorhabenträger zu richten und bereits frühzeitig mögliche Probleme oder Hinweise des Fachbereichs anzusprechen, die in den Antragsunterlagen Beachtung finden sollen. Sobald die finalen Antragsunterlagen vorliegen, wird das Verfahren eröffnet. Wie lang eine solche Prüfung dauert, ist jedoch vom Einzelfall und der Komplexität des Vorhabens abhängig.
Generell ist im BImSchG festgelegt, dass über den Genehmigungsantrag innerhalb einer Frist von sieben Monaten zu entscheiden ist. Die zuständige Behörde kann die Frist um jeweils drei Monate verlängern, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Prüfung oder aus Gründen, die dem Antragsteller zuzurechnen sind, erforderlich ist. Da es sich im vorliegenden Fall um ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung handelt, ist durch die einzuhaltenden Fristen damit zu rechnen, dass die Verfahrensdauer mindestens sieben Monate dauert.

III. Was genau wird in dem BImSchG-Verfahren alles untersucht?
Das Genehmigungsverfahren ist sehr umfangreich, da die immissionsschutzrechtliche Genehmigung eine Bündelungswirkung hat. Das heißt, dass in dem Verfahren nicht nur Umweltbelange geprüft werden, sondern auch Fragen zum Baurecht sowie der Erschließung, zum Brandschutz, Störfallrecht oder auch zum Arbeitsschutz. Art und Umfang der Antragsunterlagen sind in Thüringen entsprechend den Vorgaben der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) klar strukturiert und müssen in jedem Verfahren eingehalten werden.

IIII. Haben Bürger die Möglichkeit, sich aktiv mit ihren Fragen in das Verfahren einzubringen?
Ja. Der beste Weg, das Fragen und Bedenken der Bürger berücksichtigt werden, ist, sich an dem BImSchG-Verfahren zu beteiligen. Sind die Unterlagen des Antragstellers vollständig, erfolgt durch das TLUBN die öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens. Der Antrag und die vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen, entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen sind nach der Bekanntmachung einen Monat lang zur Einsicht auszulegen. Die Auslegung wird auch in Gera in einem Gebäude der Stadtverwaltung erfolgen und jedem Bürger wird die Einsichtnahme – unabhängig von seinem Wohnort – ermöglicht. Die Bürger können dann gegenüber der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch Einwendungen erheben. Nach Ablauf der Einwendungsfrist wird das TLUBN als Genehmigungsbehörde die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen gemeinsam mit dem Investor und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, zu einem Erörterungstermin auswerten.

V. Welche Stoffe werden in der Anlage wie verarbeitet?
In dem geplanten Recycling Park sollen alte Batterien zerlegt, zerkleinert und getrocknet werden. Wie der Investor bei der Vorstellung des Projekts erklärte, werden die Stoffe anschließend in einem mechanischen Verfahren getrennt. Als Endprodukt entsteht dabei sogenannte Schwarzmasse, die eine wichtige Basis für die Weiterverarbeitung zu neuen Batterien ist, was jedoch nicht in der Anlage in Gera erfolgen soll. Wie genau die Prozesse hierbei ablaufen werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht gesagt werden. Bisher liegt nur eine Kurzbeschreibung zum Verfahrensablauf vor. Da nicht auszuschließen ist, dass sich bis zur finalen Fassung hier noch Änderungen ergeben, kann eine Auskunft erst dann erfolgen, wenn die Antragsunterlagen vollständig vorliegen. Sicher gilt jedoch bereits jetzt, dass das Verfahren nicht identisch mit den Planungen von Rudolstadt ist. Prozesse im hohen Temperaturbereich sind nicht geplant. Deshalb fällt die Anlage auch unter eine andere Anlagenbezeichnung der 4. BImSchV. Es gilt trotzdem vom Grundsatz her, dass erst der Antrag vorliegen muss, bevor konkrete Festlegungen getroffen werden.

VI. Was passiert mit den Stoffen, die nach dem Recycling-Prozess nicht wiederverwendet oder nicht in die Kreislaufwirtschaft überführt werden können?
Alle Stoffe, die nicht in die Kreislaufwirtschaft überführt werden können, sollen laut Investor zur weiteren Verwertung an externe Dienstleister aus der Region übergeben werden. Konkretere Angaben sind den Antragsunterlagen zu entnehmen, sobald diese vollständig vorliegen.

VII. Wie wird auf die Sorge der Menschen vor schädlichen Umwelteinflüssen reagiert?
Im Genehmigungsverfahren werden durch Fachbehörden und Gutachter alle Umweltbelange und hier insbesondere der Einfluss von Lärm, Luftschadstoffen und mögliche Auswirkungen auf den Boden geprüft. Sofern sich im Rahmen der Einwendungen neue Sachverhalte ergeben, werden auch diese untersucht. In Auswertung der Einwendungen erfolgt zu jedem Punkt eine fachliche und rechtliche Bewertung. Die jeweilige Abwägung kann dabei bei Bedarf eingesehen werden.

VIII. Welche Produkte entstehen bei der Verarbeitung in der Produktionshalle und werden dann über die Schornsteine abgegeben?
Auch hier gilt es zunächst die vollständigen Antragsunterlagen abzuwarten, ehe eine aussagekräftige Antwort gegeben werden kann. Grundsätzlich gilt jedoch, dass alle einzuhaltenden Grenzwerte und Überwachungszyklen sowie Berichtspflichten durch die Genehmigungsbehörde im Genehmigungsbescheid klar formuliert werden.

IX. Wie bereitet sich das Unternehmen auf mögliche Störungen/Ernstfälle vor?
Nach Angaben des Investors wird für die geplante Anlage ein Störfall- und Brandschutzkonzept erarbeitet, das entsprechend von den Behörden geprüft und genehmigt werden muss.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*