Der EU-Parlamentsausschuss für Verkehr und Tourismus beschäftigt sich derzeit mit der Novellierung der Führerschein-Richtlinie 2006/126/EC, welche im Dezember 2006 verabschiedet worden war. Zuerst berichtete darüber die „Kronen Zeitung” aus Österreich. Eigenen Angaben zufolge liegt der Redaktion des Nachrichtenmagazins „Focus” inzwischen der Entwurf vor.
https://www.krone.at/3116015#cxrecs_s
Demnach will die EU ihre „Vison Zero” umsetzen, was bedeutet, dass es ab dem Jahre 2050 keine Verkehrstoten mehr geben soll. Derzeit sind es jährlich rund 20’000 auf den Straßen der Europäischen Union. Die Verkehrssicherheit für Fußgänger, Rad- und Motorradfahrer soll dadurch verbessert werden.
Der Entwurf enthält unter anderem eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 90 km/h für Fahranfänger. Diese müssten außerdem mit Nachtfahrverboten in der Zeit von Mitternacht bis 6 Uhr rechnen. Von dieser Option sollen die Mitgliedsstaaten Gebrauch machen können. Nach der Probezeit wäre eine erneute Fahrprüfung notwendig. Für Senioren sind ärztliche Pflichtuntersuchungen und eine altersbezogene Gültigkeit vorgesehen. Ab dem 60. Lebensjahr wären es sieben Jahre, ab dem 70. fünf, und ab dem 80. nur zwei Jahre, wenn man die medizinischen und psychologischen Untersuchungen besteht.
Allgemein sollen Führerscheine der Klasse B nur noch für Fahrzeuge bis 1,8 Tonnen gelten. Ursprünglich waren es 7,5 Tonnen bei der früheren Klasse 3. Derzeit sind es 3,5 Tonnen. Diskutiert wird zudem über eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 110 km/h für diese Klasse. Erst ab einem Alter von 21 Jahren wäre man zum Absolvieren der Klasse B+ legitimiert und könnte die bisherigen Möglichkeiten in Anspruch nehmen. Wie der „Focus” schreibt, soll dadurch das Fahren von SUV und großer Fahrzeuge erschwert werden. Weil E-Autos bereits in der Größe eines normalen PKW dieses hohe Gewicht erreichen, könnte es für unter 21-Jährige nahezu unmöglich werden, damit am Straßenverkehr teilzunehmen.
Bei einer Verabschiedung wären die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union an die Richtlinie gebunden und müssten diese in nationales Recht umsetzen.
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