INFORMATION FÜR SINNESBEHINDERTE

Der Thüringer Landtag beschloss am 7. Juli 2023 u. a. das Achte Gesetz zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes (Thür-SinnbGG) beschlossen. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Juli 2023 in Kraft. Die Veröffentlichung des Gesetzes erfolgte am 31. Juli 2023 im Thüringer Gesetz- und Verordnungsblatt. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes sind die Änderungen (monatliche Zahlbeträge) für Menschen mit Sinnesbehinderungen in Thüringen verbunden.

Leistungen nach ThürSinnbGG ab 1. Juli 2023

für Blinde
Vorschrift Blinde § 2 Abs. 1 Satz 1
derzeitige Höhe 400 Euro
Höhe nach Anpassung des Gesetzes 472 Euro

für Gehörlose
Vorschrift § 2 Abs. 2
derzeitige Höhe
Höhe nach Anpassung des Gesetzes

für Taubblinde
Vorschrift § 2 Abs. 1 Satz 1 bzw. § 2 Abs. 1 Satz 2
derzeitige Höhe 400 Euro bzw. 100 Euro
Höhe nach Anpassung des Gesetzes 472 Euro bzw. 172 Euro

Betroffenen in der Stadt Gera wird empfohlen, sich auf folgenden Seiten zu informieren:
https://www.gera.de/serviceportal/sinnesbehindertengeld-l354554
https://buerger.thueringen.de/detail?pstId=354554

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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