Im Stadtgebiet von Gera ist es Bürgern auch weiterhin untersagt, Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Flüssen, Bächen oder Seen mit Ausnahme der Weißen Elster zu entnehmen, um ihre Grundstücke zu bewässern. Daran hat sich trotz der vielen Niederschläge, die in den vergangenen Wochen über der Region niedergingen, nichts geändert. Grund dafür ist, dass sich die Wasserführung der Oberflächengewässer nach mehreren Trockenjahren noch nicht wieder ausreichend regeneriert hat. Die überwiegend trockenen und heißen Sommermonate der letzten Jahre haben in diesem Zeitraum eine teils kritische Niedrigwasserführung der Gewässer zur Folge. Kurzfristig auftretende Starkniederschläge können diese Defizite nicht ausgleichen.
Aus diesem Grunde ist die entsprechende Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Gemeingebrauchs für die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern weiterhin gültig. Erlassen wurde diese bereits im August 2019, um den Wasserhaushalt vor den Auswirkungen der überdurchschnittlichen Trockenheit zu schützen. Von dem Verbot ausgenommen sind Wasserentnahmen zum Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Eine weitere Ausnahme stellt die Entnahme von Wasser im Falle der Havarie da, etwa für Löschwasserzwecke durch die Feuerwehr. Wasserrechtliche Erlaubnisse, die eine Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpen zulassen, wurden befristet widerrufen, solang die Allgemeinverfügung gültig ist.
Im Rahmen der Gewässeraufsicht führt die untere Wasserbehörde bzw. der zuständige Gewässerunterhaltungsverband Weiße Elster/Saarbach Kontrollen an den Gewässern durch. Unter Verweis auf den Hinweis in der Allgemeinverfügung stellen Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung eine Ordnungswidrigkeit dar, die im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 10’000 Euro geahndet werden können.
QUELLE: STADTVERWALTUNG
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