Die Öffnungszeiten des Jugendamtes sind derzeit eingeschränkt. Es gibt ein neues Terminvergabesystem in der KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde. Die Abteilung Versorgung des Amtes für Gesundheit und Versorgung ist in der Zeit vom 10. Juli 2023 bis 18. August 2023 dienstags und donnerstags in der Zeit von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 17 Uhr persönlich erreichbar. Die Stadtverwaltung bietet ab sofort einen neuen Service zur Äußerung in Bußgeldverfahren der Zentralen Bußgeldstelle an. Anträge für die zweite Förderrunde des Thüringer Engagementfonds „nebenan angekommen“ können noch bis zum 18. August 2023 gestellt werden. Die Antragsstellung für das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ noch bis zum 31. Juli 2023 möglich.
Eingeschränkte Öffnungszeiten des Jugendamtes
Aufgrund der gestiegenen Anzahl von Anfragen und Unterstützungsleistungen an das Jugendamt als zentrale Anlaufstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche bei allen Fragen, die das Aufwachsen und die Erziehung von Kindern sowie das Zusammenleben als Familie und den Kinderschutz betreffen, werden die Öffnungszeiten des städtischen Amts ab dem 1. August 2023 im Interesse der Bürger- und Familienberatung angepasst. An den Tagen mit Terminvereinbarung können die individuellen Anliegen persönlich besprochen werden. Das Jugendamt ist bis auf Weiteres wie folgt geöffnet:
montags: nach Terminvereinbarung
dienstags: 9 Uhr bis 17 Uhr
mittwochs: nach Terminvereinbarung
donnerstags: 9 Uhr bis 17 Uhr
freitags: nach Terminvereinbarung
Terminvergabesystem in der KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Die Stadtverwaltung bietet ab sofort einen neuen Service zur Terminbuchung in der städtischen KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde an. Dabei ist es möglich, Termine für drei Wochen im Voraus online zu buchen. Bürgerinnen und Bürger erhalten nach der digitalen Terminvereinbarung eine Bestätigung mit detaillierten Informationen per elektronischer Post. Darin enthalten sind unter anderem ein Bestätigungscode (Ziffernreihenfolge), ein QR-Code sowie eine Liste aller erforderlichen Unterlagen. Bei unvollständigen Unterlagen zum vereinbarten Termin kann keine Antragsbearbeitung stattfinden. Eine Anmeldung am Terminal vor Ort ist frühestens 15 Minuten vor dem gebuchten Zeitfenster möglich. In der Regel ist in den Bereichen des Geraer Ordnungsamtes keine Bearbeitung mehr ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. In ausgewählten Fällen, wie beispielsweise zur Beantragung von Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen, der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen sowie dem Verlust von Kennzeichentafeln oder Dokumenten, werden vor Ort weiterhin limitierte Wartemarken ausgegeben. Unter folgendem Link finden Bürger eine Auflistung der kurzfristigen Anliegen:
https://www.gera.de/leben-in-gera/mobilitaet-verkehr-rad/kfz-zulassung
Zulassungsdienste sowie Autohändler haben weiterhin die Möglichkeit, telefonisch einen Termin zur Abgabe und Bearbeitung ihrer Anliegen zu vereinbaren. Somit werden längere Terminblockaden im Online-Terminvergabesystem vermieden. Der Link zum Terminvergabesystem ist der nachfolgende:
Servicezeiten im Bereich Versorgung des Geraer Gesundheitsamtes
Die Abteilung Versorgung des Amtes für Gesundheit und Versorgung ist in der Zeit vom 10. Juli 2023 bis 18. August 2023 dienstags und donnerstags in der Zeit von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 17 Uhr persönlich erreichbar. Es wird gebeten, Vorsprachen ausschließlich zu den genannten Zeiten und darüber hinaus nur mit Termin wahrzunehmen. Desweiteren sind die Bediensteten zu den bekannten Servicezeiten telefonisch unter der Rufnummer 0365 8383508 oder über „schwerbehindertenfeststellung@gera.de” zu erreichen.
Neuer Service in der Stadtverwaltung Gera: Online-Äußerungen im Bußgeldverfahren
Die Stadtverwaltung bietet ab sofort einen neuen Service zur Äußerung in Bußgeldverfahren der Zentralen Bußgeldstelle an. Dabei ist es möglich, Angaben zur Anhörung, Zeugenvernehmung oder Fahrerfeststellung online abzuwickeln. Die gemachten Eingaben werden verschlüsselt an das Ordnungsamt übermittelt. Durch eine Kennung und ein persönliches Passwort auf jedem Schreiben dieser Art sowie in Verwarngeldangeboten können die digitalen Äußerungen unmittelbar dem richtigen Verfahren zugeordnet werden. Dieses zusätzliche Angebot spart Zeit und Portokosten. Unter anderem besteht somit nun die digitale Möglichkeit, als Fahrzeughalter den für einen Park- oder Halteverstoß bzw. eine Geschwindigkeitsüberschreitung verantwortlichen Fahrzeugführer mitzuteilen sowie als betroffene Personen eine Stellungnahme abzugeben. Außerdem können Anlagen (Fotos, Nachweise, Belege, etc.) im JPG- oder PDF-Format beigefügt und bei Geschwindigkeitsüberschreitungen vorhandene Beweisfotos aufgerufen werden. Das Beantworten von Schreiben der Zentralen Bußgeldstelle kann jedoch auch weiterhin auf dem postalischen Weg erfolgen.
Der Link zur Online-Anhörung ist nachfolgend angegeben:
Anträge für zweite Förderrunde des Thüringer Engagementfonds „nebenan angekommen“ bis zum 18. August 2023 möglich
Als Kooperationspartner des thüringenweiten Netzwerkes zur Stärkung der nachbarschaftlichen Willkommenskultur fördert die Ehrenamtszentrale Gera auch in diesem Jahr wieder Projekte für, mit und von Geflüchteten über den Thüringer Engagementfonds „nebenan angekommen“. Ziel des Netzwerkes ist es, die interkulturelle Öffnung der Engagementstrukturen im Bundesland zu unterstützen. Ob Nachbarschaftstreffen, Tandemprojekt oder Willkommensfest, über den Fonds finden die Organisationen schnelle und unbürokratische Hilfe.
Bereits zwölf gemeinnützige Organisationen aus Gera und der Region konnten in diesem Jahr über den Engagementfonds gefördert werden. Engagierte Nachbarschaften und Vereine können sich hier auf bis zu 1000 Euro für ihre Aktivitäten bewerben, so z. B. für Aufwandsentschädigungen, Fahrtkosten, Honorare, Öffentlichkeitsarbeit oder Sachkosten. Im Fokus stehen dabei die Einbindung unserer neuen Nachbarinnen und Nachbarn in ehrenamtliche Strukturen.
Für die zweite Förderrunde können ab sofort Anträge bei der Ehrenamtszentrale, Kornmarkt 7, 07545 Gera gestellt werden. Das Antragsformular ist unter „www.gera.de” auf der Seite der Ehrenamtszentrale abrufbar oder kann vor Ort oder über „ehrenamtszentrale@gera.de” angefordert werden. Die Antragsfrist endet am 18. August 2023.
Das Projekt der Thüringer Ehrenamtsstiftung wird gefördert durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sowie das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz.
Antragsstellung für das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ noch bis zum 31. Juli 2023 möglich
Seit 2019 fördert die Stadt Gera Projekte und Maßnahmen im Rahmen des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“. Hierbei sollen die Interessen aller Generationen im Vordergrund stehen und Angebote zur Stärkung der gesamten Familie geschaffen werden. Ziel ist es, eine nachhaltige soziale Infrastruktur zu etablieren, um die Lebensbedingungen von Familien zu verbessern und zu erhalten. Die Fördermittel sollen an gemeinnützige Träger, Verbände der Wohlfahrtspflege und kirchliche Träger für Mikroprojekte ausgereicht werden.
Sie wollen ein Projekt für Familien in Gera umsetzen? Die folgenden Handlungsfelder sollen als Orientierung für die Schwerpunkte des LSZ in Gera dienen:
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Mobilität
- Bildung im familiären Umfeld
- Beratung, Unterstützung und Information
- Wohnumfeld und Lebensqualität
- Dialog der Generationen
Das richtige Handlungsfeld für Ihr Projekt gefunden? Dann stellen Sie Ihren Projektantrag für das Jahr 2024 bis zum 31. Juli 2023 (Poststempel) an: Dezernat Jugend und Soziales, Gagarinstraße 99-101 in 07545 Gera.
Bitte nutzen Sie zur Beantragung das Formblatt 1 und 2, welches Ihnen auf der Webseite der Stadtverwaltung heruntergeladen werden kann.
QUELLE: STADTVERWALTUNG
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