REGELUNGEN ZUR SCHÜLERBEFÖRDERUNG MIT GVB-FAHRKARTEN

Die Stadt Gera setzt in Schülerbeförderung weiterhin auf GVB-Fahrkarten. Die Kosten für Deutschlandticket können anteilig erstattet werden.

Die Stadt Gera hält im Schuljahr 2023/2024 an der Organisation der Schülerbeförderung mittels Fahrkarten der GVB Verkehrs- und Betriebsgesellschaft mbH fest. Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf Schülerbeförderung nachweisen können, erhalten auf Antrag personengebundene Fahrkarten für das Stadtgebiet von Gera. Sie können damit auch an unterrichtsfreien Tagen und in den Ferien das gesamte Liniennetz der GVB nutzen. Eine solche Regelung ist aufgrund der geltenden Rahmenbedingungen für das Deutschlandticket nicht möglich: Wer die bundesweit für den Nahverkehr gültige Fahrkarte nutzen möchte, muss sie selbst erwerben. Die entstehenden Kosten können Anspruchsberechtigte gegenüber der Stadt geltend machen, sie werden aber nur für Schulbesuchstage erstattet. Vor allem für die Zeit der Ferien können Kosten für das Deutschlandticket nicht erstattet werden. Die GVB-Fahrkarte gilt dagegen auch in den Schulferien.

Wer für die Schülerbeförderung anspruchsberechtigt ist, sollte deshalb genau abwägen, ob er statt der Bereitstellung einer Fahrkarte der GVB durch die Stadt Gera selbst ein Deutschland­ticket erwerben möchte und dessen Kosten später anteilig über die vorher beantragte Refinanzierung geltend macht.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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