DÜSTERE VORZEICHEN FÜR DEN KLASSISCHEN IMMOBILIENMARKT

Der Immobilienmarkt steht vor einem großen Umbruch. Die Deutsche Bundesbank und die Wirtschaftsauskunft Creditreform rechnen in wenigen Jahren mit zunehmenden Notverkäufen und Zwangsversteigerungen nach erfolgten Umschuldungen. Die gravierendsten Veränderungen kommen erst danach.

In den vergangenen Jahren hätten viele Menschen ihr Eigenheim mit günstigen Darlehen finanziert. Die Zinsen waren niedrig, und es wurden niedrige Tilgungsraten gewählt — hier oftmals nur mit einem Prozent. Laufen diese Darlehen aus, müssen bei bestehender Restschuld neue Darlehen aufgenommen werden. Die Konditionen sind allerdings nun deutlich schlechter. Da viele Bewohner sogenannter Schuldenhäuser knapp kalkuliert haben und der finanzielle Spielraum nur sehr klein ist, werden sie sich höchstwahrscheinlich von ihren Objekten trennen müssen.

Helmut Schleweis, Präsident des Deutschen Sparkassen. und Giroverbandes, sieht harte Zeiten auch auf Immobilienverkäufer zukommen. Zwei Normalverdiener seien bald nicht mehr in der Lage, Wohneigentum aus eigener Kraft zu finanzieren. Er warnt, die hohen Baupreise könnten durch Mieteinnahmen kaum mehr eingespielt werden.

Experten warnen vor einem Preisverfall bei Gebäuden und Flächen außerhalb der Städte. Dagegen dürfte der Wohnraum innerhalb der Städte teurer werden, weil energiebezogene Vorgaben zu erfüllen sind und die Nachfrage steigen wird. Gleichzeitig gewinnt die neue Anlageklasse NAC immer mehr an Bedeutung. Börsennotierte Unternehmen können in einigen Jahren große, inzwischen nahezu wertlos gewordene Flächen aufkaufen, und diese mit den Geldern von Aktionären in Naturgebiete umwandeln. Der Gewinn entsteht, indem für die Nutzung natürlicher Ökosystemleistungen Kosten berechnet werden. Die Aktionäre werden dann wie üblich an den Unternehmensgewinnen beteiligt.

Vorab arbeitet die EU im Rahmen des „Green Deal“ an einer „Verordnung zur Wiederherstellung der Natur“. Ein Entwurf liegt bereits vor. Insgesamt sollen sich die Wiederherstellungsmaßnahmen bis 2030 auf mindestens 20 % der Land- und Meeresgebiete der EU, und bis 2050 auf alle Ökosysteme erstrecken. Für die Umsetzung der Verordnung werden die Mitgliedsstaaten verantwortlich sein. Mit den Maßnahmen wird gleichzeitig der „Global Biodiversity Framework“ umgesetzt. Es handelt sich hierbei um einen völkerrechtlichen Vertrag, der von den Vertragsstaaten an der 15. COP des Übereinkommens über die biologische Vielfalt im chinesischen Kunming und im kanadischen Montreal geschlossen wurde.

Eine entscheidende Rolle bei der Verwirklichung der Ziele werden auch sogenannte Bodentreuhandgesellschaften spielen, die Landflächen aufkaufen und naturschutzabhängige Nutzungsrechte vergeben. Durch die Renaturierung immer größerer Bereiche müssen notwendigerweise auch „menschliche Siedlungen“ festgelegt werden. Die für die Zukunft vorgesehenen umgrenzten Bereiche dürfen nicht ausgedehnt werden, weshalb Konzepte die „Nachhaltiges Wachstum“ zum Einsatz kommen sollen. Hierzu wird über Vorschriften der Gebrauch aller Ressourcen wie Grundstücke, Wohnflächen, Energie und Wasser kontrolliert. Innerhalb der „menschliche Siedlungen“ werden die Grundstückspreise stark ansteigen. Umsäumt sind sie von den Versorgungsbereichen, in denen sogenannte Präzisionslandwirtschaftstechnologien und Anwendung kommen bzw. Produktionshallen für „vertikale Landwirtschaft“ errichtet werden.

https://www.bmz.de/de/service/lexikon/programm-vereinten-nationen-menschliche-siedlungen-un-habitat-18818

In Deutschland, wo der Anteil an Naturschutzgebieten im Jahr 2019 bei 6,3 % der Landesfläche lag, stand das Thema am 16. Juni 2023 zur 110. Bundestagssitzung auf der Tagesordnung. Die Forderung der Fraktion CDU/CSU nach einem Aufschub der Verordnung wurde in der Abstimmung mehrheitlich abgelehnt. Sie sieht die Gefahr, dass auch eine „nachhaltige Nutzung der Gebietsflächen“ nicht mehr möglich sein könnte, und Ziele wie der Ausbau der Infrastruktur, die Ernährungssicherung sowie die Bereitstellung von Wohn- und Gewerbeflächen nicht mehr erfüllbar wären. Die Fraktion plädiert dafür, dass „naturnahe Bewirtschaftungsformen“ auf die Ziele angerechnet werden.

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